In den letzten paar Jahren hatte es vier Meldungen zu Sichtungen von Wölfen im Aargau oder an der Kantonsgrenze gegeben. Einer davon war im Jahr 2014 in Schlieren im Kanton Zürich unter die S-Bahn geraten und dabei gestorben. Kurz davor war er bei Oberwil-Lieli gesichtet worden. Die anderen drei Meldungen (zwei davon im unteren Fricktal) registrierte der Kanton anhand von plausiblen Beschreibungen, konnte diese aber nicht überprüfen. Nun gibt es den ersten fotografischen Beweis dafür, dass der Wolf den Weg in den Kanton Aargau gefunden hat.
Nein, die Tiere meiden den Kontakt zu Menschen. Angriffe von Wölfen auf Menschen sind extrem selten, sind aber schon vorgekommen. Die «Gruppe Wolf Schweiz» schreibt dazu: «Aus historischer Zeit liegen einige Berichte vor, welche auf Wolfsangriffe hindeuten. Der Wahrheitsgehalt dieser Schilderungen ist aber meistens nicht überprüfbar. Einige wenige gesicherte Wolfsangriffe liegen auch aus dem 20. Jahrhundert vor.» Angriffe würden aber stets spezielle Situationen voraussetzen. Dazu seien drei Faktoren eruiert worden:
Der gesetzliche Schutz des Wolfes wird derzeit überarbeitet: Nachdem 2018 der Ständerat der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes zugestimmt hat, die eine Lockerung des Wolfsschutzes beinhaltet, hat die Umweltkommission des Nationalrats ebenfalls zugestimmt. Am 8. Mai wird das Geschäft im Nationalrat behandelt.
Bereits heute dürfen Wölfe abgeschossen werde, allerdings nur bei grossen Schäden, die nicht mit Herdenschutz verhindert werden können, oder bei einer Gefährdung von Menschen.
Die «Gruppe Wolf Schweiz» schreibt zur Gesetzesrevision:
Der Bundesrat dagegen begründet, mit der Revision «sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen.»
Er weist darauf hin, dass solche Eingriffe im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen müssen.
In der nationalen Jagdverordnung heisst es: Wenn im Streifgebiet eines Wolfes innerhalb von vier Monaten mindestens 15 Nutztiere getötet wurden, darf «reguliert» werden. Sprich: Ein Wolf darf zum Abschuss freigegeben werden. Taucht ein Wolf regelmässig in unmittelbarer Nähe von Siedlungen auf und zeigt sich zu wenig scheu oder aggressiv, könnten Menschen gefährdet sein – auch dann ist eine Abschussfreigabe möglich.
«Vermutlich nicht», sagt Thomas Stucki von der kantonalen Jagdverwaltung. Der Wolf bevorzuge grosse und weite Gebiete, in die er sich zurückziehen kann und genügend Beutetiere findet.
Im Gegenzug zu alpinen und voralpinen Regionen wie dem Wallis oder Graubünden ist die Nutztierhaltung im Aargau in den meisten Fällen siedlungsnah und die Tiere sind eingezäunt. Dass der Wolf in der Region Schafe reisst, ist also eher unwahrscheinlich.
Einen Wolf zu erkennen, sei für einen Laien gar nicht so leicht, erklärte Gabor Bethlenfalvy in einem früheren Bericht der Aargauer Zeitung. Er ist Wolfsexperte beim WWF Schweiz. Grundsätzlich sehe das Raubtier ähnlich aus wie ein Schäferhund, «der Wolf ist aber etwas schlanker, hat eine lange Schnauze und abgerundete Ohren.»
Die Fellfarben der Wölfe in der Schweiz variieren laut von Bethlenfalvy zwischen Hellbraun und Ocker, auf dem Rücken findet sich meist ein schwarzer Bereich. «An der Stirn weisen Wölfe eine dunklere Färbung als Schäferhunde auf, die sogenannte Maske ist markanter abgesetzt.»
Dieses Foto beweist: Der Wolf ist zurück im Aargau
Seit Jahrzehnten lese und folge ich jeder News und schaue Dokus an die mit dem Wolf zu tun haben.
Seit den 70er Jahren habe ich niemals gehört das ein Wolf einem Menschen gefährlich geworden wäre. Zumindest nicht in der Schweiz.
In Indien gab es Todesfälle von Menschen mit Wölfen.
Das war aber einer krass ungewöhnlichen Notsituation geschuldet.
Von Füchsen die zugebissen haben, weil sie angefüttert wurden, ja solche Dinge sind geschehen.
Wegen paar Dutzend Tieren regulieren, lachhaft!