Es ist mittlerweile ein gut eingespieltes Ritual. Jedes Jahr führen der Lobbyverband Interpharma und der Krankenkassenverband Santésuisse einen Vergleich zwischen den hiesigen und den ausländischen Medikamentenpreisen durch.
Das Fazit der Studie ist seit einigen Jahren ähnlich: Während die Preise der patentgeschützten Medikamente sich dem europäischen Niveau angleichen, sind die Preise der Generika in der Schweiz nahezu doppelt so hoch.
In der Folge reagiert die Generika-Branche jeweils empört und spricht von einem falschen und unsinnigen Vergleich. Es handle sich dabei um eine unzulässige Vereinfachung, da statt identischer Arzneimittel unterschiedliche Produkte nur aufgrund der Wirkstoffmenge verglichen würden.
Ob doppelt so teuer oder nicht, die Generika-Preise in der Schweiz sind hoch. Gleichzeitig unternahm der Gesetzgeber bisher wenig, um der Branche unter die Arme zu greifen. So müssen die Generika-Hersteller etwa bis heute die gleichen Packungsgrössen und Wirkstoffmengen anbieten, wie es beim Original der Fall ist.
Ein weiteres Ärgernis aus Sicht der Generika-Branche sind die sogenannten Co-Marketing-Arzneimittel. Sie erlauben es den Originalherstellern, Kopien ihrer eigenen Medikamente zu lancieren. Da sie dies bereits vor dem Ablauf des Patents dürfen, können sie im Idealfall trotz Konkurrenz durch Generika ihren Marktanteil hochhalten.
Gelungen ist dies etwa der Pharmafirma Astrazeneca mit dem Cholesterinsenker Crestor. Noch bevor die ersten Generika lanciert wurden, brachte der Konzern im April 2017 eine eigene Kopie namens Crestastatin auf den Markt. Drei Monate später folgten mit der Firma Mepha und der Novartis-Tochter Sandoz die beiden grössten Schweizer Generikafirmen als erste mit einer Kopie. Doch dank dem Startvorteil konnte Astrazeneca unter den Crestor-Generika einen Marktanteil von rund 40 Prozent für sich beanspruchen, wie ein Sprecher von Mepha sagt.
Dabei geht es um viel Geld. Vor dem Patentablauf im Jahr 2017 zählte Crestor zu den umsatzstärksten Medikamenten in der Schweiz. Laut dem Arzneimittelreport der Krankenkasse Helsana verursachte der Cholesterinsenker im Jahr 2016 Kosten von über 73 Millionen Franken. Inzwischen dürfte diese Zahl aufgrund der Generika-Konkurrenz deutlich gesunken sein.
Normalerweise sind die Generikahersteller am Zug, wenn ein Patent eines Medikaments abläuft. Sie stellen Kopien her, die weit günstiger sind als das Original, obwohl auch dieses nach dem Patentablauf im Preis sinkt. Somit sollten Patienten, Krankenkassen und Generikafirmen zulasten des Originalherstellers profitieren. Schliesslich hat Letzterer jahrelang vom Patentschutz profitiert und konkurrenzlos hohe Umsätze generiert. Doch dank den Co-Marketing-Arzneimitteln können die Originalhersteller diesen eingespielten Ablauf unterlaufen.
In diesen Fällen handelt es sich bei Original und Kopie um das identische Medikament. Einzig die Verpackung und der Name sind anders. Und natürlich der Preis.
So kostet eine 100er-Packung des Originals Crestor mit einer Dosis von 10 Milligramm 120 Franken. Die hauseigene Kopie Crestastatin schlägt dagegen mit 51.90 Franken zu Buche.
Das Original ist also mehr als doppelt so teuer. Beim Magenschutzmittel Pantozol beträgt der Aufschlag bis zu 61 Prozent. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele etwa bei Cholesterinsenkern, Blutdruckmitteln oder Antidepressiva.
Nicht nur Generika-Hersteller kritisieren diese Praxis. «Es ist stossend, dass wir das genau gleiche Produkt zu einem viel höheren Preis trotzdem vergüten müssen, weil sich das Originalmedikament nach wie vor auf der Liste der kassenpflichtigen Medikamente befindet», sagt Gudio Klaus, Leiter Politik und Ökonomie beim Krankenversicherer Helsana.
Die Krankenkassen haben bislang nicht berechnet, was sich einsparen liesse, würde konsequent auf die billigere Kopie anstatt des teuren Originals des gleichen Herstellers gesetzt. Die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens sprach in einem Beitrag von 75 Millionen Franken. Dabei war von einer Expertenberechnung die Rede, die aber nicht näher zugeordnet wurde.
Das Bundesamt für Gesundheit verteidigt die Co-Marketing-Arzneimittel. Dank ihnen seien bereits vor Patentablauf Kosteneinsparungen möglich. Da die meisten Hersteller für diese Medikamente den Generika-Status beantragen würden, werde der Preis für diese Arzneimittel noch einmal weiter auf das Generikapreisniveau gesenkt. Insgesamt wirke sich dies positiv auf die Kosten der Krankenversicherung aus. Derweil betont Crestor-Hersteller Astrazeneca, dass der Patient von der bewährten Substanz des Originals profitiere. Diese sei in zahlreichen Studien untersucht worden. Zudem könne die Kopie zu einem tieferen Preis bezogen werden. (aargauerzeitung.ch)