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Immobilien: Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,75 Prozent

Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,75 Prozent

01.12.2015, 08:1301.12.2015, 08:31
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Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1.75 Prozent. Dies gab das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag bekannt. Damit dürften die Mieten in den meisten Fällen unverändert bleiben.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2015 ermittelt wurde, sank gegenüber dem Vorquartal von 1,83 Prozent auf 1,80 Prozent.

Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,75 Prozent, wie das BWO schreibt. Er bleibe auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreite, heisst es weiter.

Durch den unveränderten Referenzzinssatz ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiere, bestehe ein Senkungsanspruch, der sich auf eine zuvor entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stütze. Ferner könnten weitere eingetretene Änderungen wie beispielsweise eine Veränderung der Unterhaltskosten zu einem Anpassungsanspruch führen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Die nächste Bekanntgabe ist für den 1. März 2016 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. (sda)

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