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Wie du deine Kinder finanziell absichern kannst

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Frauen und Geld

Wie du deine Kinder finanziell absichern kannst

Wie kannst du dich und deine Familie für den Ernstfall schützen? Was du über Erwerbsausfall, Tod und Trennung wissen solltest.
30.07.2020, 14:4031.07.2020, 08:47
Olga Miler
Olga Miler
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«Mami, häsch mer no chli Gäld?». Sommerferien sind dieses Jahr anders, wie wahrscheinlich viele von euch bleiben auch wir zu Hause. Ausgestattet mit Ferienpass & Co geht’s dann ab für meine Jungs in Badis und irgendwelche lustigen Spielhallen, wo sie kopfüber mit Freunden vom Trampolin springen. Ich bin immer heilfroh, wenn die zwei gesund und strahlend wieder nach Hause kommen. Man denkt immer, es trifft einen nie, und trotzdem, das Leben ist unvorhersehbar.

Dieses Jahr hat sich unsere berufliche Situation grundlegend verändert. Jetzt, wo die Jungs schon 11 und 13 sind, hatte ich das Gefühl, dass auf der beruflichen Seite mehr Risiko möglich ist. Irgendwie scheint ja mit Corona auch kein «festangestellter» Job mehr wirklich «sicher». So sind wir jetzt ein vollständig selbstständig erwerbender Haushalt, vorher hatten wir ein zweifaches Modell, einer angestellt, der andere selbständig. Die neue Situation bringt viel Lebensfreude, wirft aber auch Fragen und manchmal Sorgen auf:

  • Wie sichern wir die Kinder und auch uns selbst ab?
  • Was für Modelle gibt es, wenn man angestellt oder auf eigene Rechnung arbeitet?
  • Wie kann man im Niedrigzinsumfeld für die Kinder «vorsorgen»?

Fragen, die mir auch viele Frauen stellen, die sich bedingt durch die veränderte wirtschaftliche Lage mit neuen beruflichen Modellen auseinandersetzen oder eine Familie planen. So habe ich hier einige Fakten zusammengestellt, die euch dabei helfen können, eure Familie abzusichern.

Was kostet in der Schweiz ein Kind?

Ca. 86’000-87'000 Kinder werden jedes Jahr in der Schweiz geboren (2017-2019), im Schnitt haben hier lebende Frauen 1,48 Kinder und sind bei der Geburt ca. 32 Jahre alt.

64% der Kinder unter 13 Jahren werden familienergänzend betreut, am häufigsten von Grosseltern, Kindertagesstätten und schulergänzenden Einrichtungen. Das BfS schätzt den Wert der unbezahlten Betreuungsleistung der Grosseltern auf ca. 8 Milliarden Franken pro Jahr (2018).

Paarhaushalte mit Kindern verfügen über ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 13'644 CHF pro Monat, diejenigen ohne Kinder über 12'758 CHF.

Gemäss der Studie «Familien in der Schweiz» gibt ein Paar für ein Kind bis zum 20. Lebensjahr im Schnitt ca. 819 CHF pro Monat aus, die Kosten pro Kind verringern sich mit der Anzahl Kinder. Für das erste Kind im Säuglingsalter fallen ca. 300-500 CHF pro Monat an.

Bei den Kosten unterscheidet das BfS zwischen direkten Kosten (Konsum des Haushalts für seine Kinder) und den indirekten Kosten (geringere Erwerbseinkommen und unbezahlte Haushaltsarbeit).

Absicherung gegen Erwerbsausfall und Erwerbsunfähigkeit

Die berufliche Vorsorge hilft, wenn eine Person wegen eines Unfalls oder wegen Krankheit erwerbsunfähig wird und sichert so auch die Familie ab:

  • Unfallversicherung (UV) deckt Schäden, die entstehen, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung.
  • Invalidenversicherung (IV) erbringt Leistungen an jene, die aufgrund eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz und längerfristig eingeschränkt sind. Der Invaliditätsgrad muss 40% oder mehr betragen, damit man Anspruch hat. Für Kinder bietet die IV auch Leistungen für medizinische und berufliche Massnahmen für gewisse angeborene Leiden (Geburtsgebrechen), Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag und Assistenzbeiträge – Merkblatt IV für Kinder.
  • Pensionskasse für Fälle, bei denen die Invalidität durch eine Krankheit erzeugt wurde. Höhe der Leistungen sind abhängig vom Vorsorgeplan, diesen kann man im PK Ausweis nachschauen.

Absicherung bei Todesfall

Ähnlich wie bei Erwerbsunfähigkeit steht die berufliche Vorsorge auch den Hinterbliebenen zu. Dazu zählen in der Schweiz Ehefrau/Ehemann, registrierte Partner und Kinder.

  • Witwen/Witwerrente der AHV: Verheiratete Frauen haben einen Anspruch auf eine Witwenrente (ca. CHF 948 – 1'896 CHF im Monat), wenn sie für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen, und/oder älter als 45 Jahre alt sind und die Ehe 5 Jahre oder mehr bestanden hat. Männer erhalten eine Witwerrente bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt ist, erlischt der Anspruch.
  • Waisenrente der AHV: Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr, oder wenn in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, wenn ein Elternteil stirbt. Sterben beide, besteht der Anspruch auf zwei Renten.
  • Pensionskasse (BVG): Die Pensionskasse finanziert eine Hinterbliebenenrente. Die Rente beträgt 40% des versicherten Lohnes, die Waisenrente 25% und die Halbweisenrente 15%. Insgesamt sind die Leistungen auf 70% des versicherten Lohnes begrenzt. Lohnbestandteile über CHF 126'000 sind nicht obligatorisch versichert.
  • Freizügigkeitsguthaben und 3. Säule: Das Gesetz sieht vor, dass Ehepartner an erster Stelle stehen, man kann auch den Konkubinatspartner als Begünstigten einsetzen, selbst wenn Kinder vorhanden sind.
  • Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung kann das finanzielle Risiko des Erwerbsausfalls oder Todes zusätzlich absichern. Sie kann auch nützlich sein, Vermögen selbstbestimmt aufzubauen. Sie kann z.B. für Konkubinatspaare, Alleinerziehende und Selbstständige sinnvoll sein.

Absicherung bei Scheidung oder Trennung

Bei Scheidung oder Trennung ändert sich die Situation und auch die Bedingungen, die gelten, um die verschiedenen Renten im Ernstfall zu erhalten:

  • Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV, wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat; oder wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat; oder wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
  • Auch aus der Pensionskasse haben Partner Anspruch für eine Hinterbliebenenrente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslange Rente zugesprochen wurde. Für unverheiratete, aber eingetragene Partnerschaften gelten die gleichen Rentenbestimmungen wie für hinterbliebene Ehepartner, wenn die Partnerschaft mindestens die letzten 5 Jahre vor dem Tod der versicherten Person gedauert hat oder gemeinsame Kinder zu versorgen sind.

Vermögen aufbauen für Kinder

Kinder haben einen langen Zeithorizont, da kann es sinnvoll sein, die Finanzierung für spätere Auslagen, z.B. das Auslandsjahr, ein eigenes Auto, Reisen oder Ausbildung, langfristig zu planen. Als Varianten bieten sich an:

  • Sparvarianten, z.B. klassisches Sparkonto: Konto im Namen des Kindes eröffnen und Geld ansparen, hier unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter in ihren Konditionen und bieten verschiedene Vergünstigungen wie kostenlose Kontoführung und bessere Zinskonditionen an. Preis- und Konditionsvergleich.
  • Fondsparplan/Fondskonto, z.B. Geld anlegen in einen Sparfonds, der dann in Aktien investiert wird. Man kann beispielsweise einen fixen Betrag pro Monat einzahlen (Fondsparplan) oder flexibel je nach dem, wann man möchte (Fondskonto). Viele Anbieter bieten solche Lösungen an. Eine praktische Idee kann sein, die Kinderzulagen (ab Geburt bis zum 16. Lebensjahr oder Ausbildungszulagen) jeweils direkt auf ein solches Konto zu überweisen.

Vorkehrungen für Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien und unverheiratete Paare

Traditionelle Familien scheinen in der Schweiz relativ gut abgesichert zu sein, so dass zusätzliche Versicherungen nicht unbedingt notwendig sind. Aber bei modernen Lebensformen sieht es oft anders aus: Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Paare oder Unverheiratete ohne eingetragene Partnerschaft sind im Ernstfall oft schlechter gestellt. Hier braucht es eine individuelle Überprüfung, ob allenfalls eine zusätzliche Erwerbsausfallversicherung oder ein Konkubinatsvertrag sinnvoll ist, Transparenz hinsichtlich der eigenen Pensionskasse und wie man sich gegenseitig begünstigen sollte, damit es sich am Schluss auch bezahlt macht bzw. etwas ausbezahlt wird. Allenfalls ist je nach Modell auch eine Lebensversicherung nützlich.

Neben Budget & Co zur Deckung der laufenden Kosten braucht man vor allem Geduld und Transparenz, um die Absicherung für die Familie wirklich sicher zu stellen. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und welche Tipps habt ihr, um eure Kinder finanziell abzusichern?

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bild: zvg
Olga Miler ...
... war über zehn Jahre in verschiedenen Funktionen bei der UBS tätig, unter anderem hat sie dort das Frauenförderungsprogramm Unique aufgebaut. Jüngst gründete sie das Start-up SmartPurse, eine Plattform, auf der sie digitale Kurse, Workshops und Coachings zum Thema Finanzen für Frauen anbietet. Ab dem 27. Januar wird uns Miler im watson-Blog «Frauen und Geld» an ihrer Expertise teilhaben lassen.
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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El Vals del Obrero
30.07.2020 14:58registriert Mai 2016
In dem du mithilfst, ein gesellschaftliches System zu entwickeln, bei welcher die Chancen von Kinder weniger davon abhängig sind, ob Eltern an Vermögensaufbau denken oder dazu überhaupt die Möglichkeit haben!
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Völkerrechtler
30.07.2020 17:48registriert Juli 2020
Die Witwenrente, ein Relikt aus einer Zeit, wo der Ehemann noch der alleinige Familienernährer war und die den Haushalt führende Ehefrau nach seinem allzu frühen Tod lebenslänglich versorgt werden musste...

Zeit auch diesen alten Zopf einmal abzuschneiden und durch ein etwas moderneres und egalitäreres Rollenverständnis zu ersetzen!
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largefeet
30.07.2020 18:34registriert Juli 2020
ich denke Punkt 3 ist sexistisch. Die Regelung gilt nur für Frauen, Männer werden hier aufgrund des Geschlechts benachteiligt. Details zum Gesetz sind unter dem angegebenen Link beschrieben. Was meint ihr dazu?
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Der Ort, an dem die Frauen baggern
Ich war für ein Wochenende in Davos und habe eine kleine Analyse und eine Nummer für euch mitgebracht.

Wer in Zürich jemanden kennenlernen will, so im echten Leben, in einer Bar oder einem Club, ich rede hier nicht von den ganz verrückten Dingen, die nur in Filmen passieren, wo sich Leute am helllichten Tag auf dem Trottoir kreuzen und so verzaubert sind, dass sie umdrehen und einander auf der Stelle ehelichen, nein, ich rede hier vom billigbanalen, promillebedingten Ansprechen an Orten, wo man sich kaum sieht und hört, davon rede ich, und auch das passiert in Zürich nie. Mir nicht, meinen Freundinnen und Freunden nicht und dir ganz bestimmt auch nicht. Ausser vielleicht, du siehst aus wie Jennifer Lawrence. Aber wer sieht schon aus wie Jennifer Lawrence? Eben.

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