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Bakom verurteilt SRF, weil Moderatorin verbotene Werbung macht

Nik Hartmann und Annina Campell moderieren «SRF bi de Lüt»
Nik Hartmann und Annina Campell moderieren «SRF bi de Lüt»Bild: SRF
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Bakom verurteilt SRF, weil Moderatorin verbotene Werbung macht

Obwohl festangestellte SRF-Moderatoren nicht werben dürfen, ist Annina Campell in einem Werbespot für Ski aufgetreten. Gesendet hat den Spot: das SRF. 
14.04.2014, 11:1015.07.2014, 16:12
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Vergangenen Dezember kurvte in einem Werbespot für Sportartikel-Detailhändler und Migros-Tochter «SportXX» auf allen grossen SRG-Fernsehsendern eine junge Frau mit schönen neuen Ski die Piste hinunter. Bei der Dame handelte es sich um Annina Campell, die bei SRF als Moderatorin arbeitet und unter anderem «Das Experiment» und «SRF bi de Lüt» mit Nik Hartmann moderierte. 

Bloss ist es gemäss Radio- und TV-Gesetz (RTVG) «ständigen Programmitarbeitenden» von SRG-Sendern verboten, mit Werbung Geld zu verdienen. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) leitete deswegen nach einem «Blick»-Artikel ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG ein. Gegenüber dem «Blick» rechtfertigte SRF-Sprecher Jonathan Engmann Campells Auftritt im «Sport XX»-Spot damit, dass dieser lange vor der Anstellung Campells bei SRF abgedreht worden sei und deshalb nicht unter das Verbot falle

In der schriftlichen Rechtfertigung für den Werbeeinsatz Campells argumentierte die SRG weiter, es sei mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, sämtliche ausgestrahlten Spots darauf zu kontrollieren, ob darin Personen vorkommen, die zum Ausstrahlungszeitpunkt als Moderatoren und Aushängeschilder der SRG-Sender wirken. 

Zeitpunkt der Aufnahmen irrelevant

Das sah das Bakom anders und hat mit Entscheid vom 3. April die SRG wegen verbotener Mitwirkung einer ständigen Programmitarbeitenden in einem Werbeprogramm verurteilt. Es sei nicht mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, Spots auszusortieren, in denen Moderatorinnen oder Moderatoren auftreten und der Zeitpunkt der Werbeaufnahmen tue ebenfalls nichts zu Sache. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Ausstrahlung. 

Weil es sich nach Einschätzung des Bakoms um ein «unglückliches Versehen im Einzelfall» handle, verzichtet das Bakom auf die Einziehung der Gelder, die die SRG mit der Ausstrahlung des Werbespots verdient hat. Die Verfahrenskosten in Höhe von rund 10'000 Franken muss die SRG jedoch bezahlen. Gegen die Verfügung des Bakom kann die SRG noch beim Bundesverwaltungsgericht appellieren. Das ist noch nicht entschieden. «Wir prüfen zur Zeit das schriftliche Urteil des Bakom genau und werden aufgrund unserer Analyse entscheiden, ob wir das Urteil innerhalb der gesetzlichen Frist weiter ziehen oder nicht», sagt SRG-Sprecher Daniel Steiner. 

«Lex Russi» - Kein gleiches Recht für alle

Der Einsatz von SRF-Mitarbeitern in Werbung ist immer wieder umstritten. So werben beispielsweise auch die SRF-Aushängeschilder Bernhard Russi oder Gilbert Gress für verschiedene Produkte. Diesen wird das durch die sogenannte «Lex Russi» ermöglicht. Die Gesetzeslücke ist im Rahmen der letzten RTVG-Revision mit dem Begriff der «ständigen Programmitarbeitenden» geschaffen worden. In diese Kategorie fallen weder Bernhard Russi noch Gilbert Gress, obwohl diese den nötigen Bekanntheitsgrad, den sie in der Werbung verkaufen können, nur dank der SRF-Engagements aufrecht erhalten. 

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