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Intensive Suche nach Lösungen für Völkerrechts-Konflikte

Die heutige Bundesverfassung wurde zuletzt 1999 totalrevidiert.
Die heutige Bundesverfassung wurde zuletzt 1999 totalrevidiert.Bild: KEYSTONE
Volksrechte

Intensive Suche nach Lösungen für Völkerrechts-Konflikte

12.08.2014, 18:13
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Im Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht gibt es hier und da Spannungen, hervorgerufen meist durch Initiativen der SVP. Die Suche nach Lösungen für das Problem will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) aber nicht der Partei überlassen. Sie behält das Thema auf der Traktandenliste.

Am Dienstag hatte sie über einen Abschreibungsantrag des Bundesrats zu entscheiden. Die Regierung war 2011 vom Parlament beauftragt worden, Vorschläge für die bessere Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht zu machen.

Zwei Jahre später präsentierte der Bundesrat einen Vorentwurf. Dieser sah einerseits vor, dass noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden sollte, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Zudem sollten die heute geltenden Gründe für eine Ungültigkeitserklärung erweitert werden.

Die Ideen wurde in der Vernehmlassung so ungnädig aufgenommen, dass der Bundesrat im letzten Dezember entschied, das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Von einer Abschreibung will die SPK aber nichts wissen: Sie lehnte den Antrag des Bundesrats mit 16 zu 8 Stimmen ab, wie Kommissionspräsidentin Cesla Amaralle (SP/VD) am Dienstag vor den Bundeshausmedien sagte.

Handlungsbedarf anerkannt

Die Mehrheit der Vernehmlassungs-Teilnehmer habe nicht am Handlungsbedarf gezweifelt, sondern an den vorgeschlagenen Lösungen. Auch der Bundesrat habe festgehalten, dass das Problem in einem Erlass geregelt werden müsse, sagte SPK-Mitglied Kurt Fluri (FDP/SO). Unter diesen Umständen halte es die Mehrheit für verfehlt, das Thema fallen zu lassen.

Die Kommission will aber zunächst den Bericht zu einem Postulat der FDP abwarten. Darin muss der Bundesrat unter anderem die Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter prüfen, ausserdem eine innerstaatliche Rangordnung völkerrechtlicher Normen nach ihrer demokratischen Legitimation.

«Wir müssen prüfen können, ob es bessere Lösungen gibt als jene, die der Bundesrat vorgelegt hat.»
SP-Nationalrätin Cesla Amaralle

Die SPK erwarte vom Bundesrat, dass er das Postulat prioritär behandle und auf diese Fragen rasche Antworten liefere. «Wir müssen prüfen können, ob es bessere Lösungen gibt als jene, die der Bundesrat vorgelegt hat», sagte Amaralle. Der Postulatsbericht soll die Basis für diese Diskussion bilden.

SVP-Lösungen verworfen

Die Kommission befasste sich ausserdem mit drei parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der SVP. Diese haben die gleiche Stossrichtung wie die am Dienstag von der Partei angekündigte Initiative, gehen aber teils noch darüber hinaus.

Die Initiative von Heinz Brand (GR) verlangt eine Verfassungsbestimmung, welche als oberste Rechtsquelle der Schweiz die Bundesverfassung bestimmt. Explizit soll der Vorrang vor dem Völkerrecht festgehalten werden, unter Vorbehalt dessen zwingender Bestimmungen.

Die Schweiz habe hunderte völkerrechtlicher Verträge abgeschlossen, teils von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, sagte Fluri. Als Folge der Initiative könnte sie ihre Vertragspflichten möglicherweise nicht mehr erfüllen. Fraglich sei auch, ob die Schweiz unter diesen Umständen je wieder Staatsverträge abschliessen könne.

Gewaltenteilung in Gefahr

Eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (ZH) will in der Verfassung festschreiben, dass jede Angleichung von Landesrecht oder eine Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge an ausländisches Recht in einem referendumsfähigen Erlass vorgesehen sein müssen. Dies sei zum zum vornherein gar nicht möglich, zudem würde dies das Prinzip der Gewaltenteilung verletzten, sagte Amarelle.

Luzi Stamm (AG) schliesslich will mit einer Initiative die so genannte Schubert-Praxis des Bundesgerichts ändern. Gemäss dieser kann das Schweizer Parlament Gesetze erlassen, die völkerrechtlichen Pflichten widersprechen. Ausgenommen sind dabei die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist, insbesondere jene der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die SPK beantragt dem Nationalrat, keinem der drei Initiativen Folge zu geben. In der Kommission hatten diese über die SVP hinaus keine Unterstützung gefunden. (pms/sda)

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