Der Schweinemäster soll das Qualitätslabel "QM-Schweizer-Fleisch" missbraucht und seine Tiere gequält haben. So lauteten die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft. Von ersterer wurde der 48-Jährige freigesprochen – mangels Beweisen. Schuldig sprach ihn das Kreisgericht See-Gaster hingegen wegen mehrfacher Tierquälerei. Viele Schweine aus seinen Betrieben sollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung aufgewiesen haben – zitiert das «St. Galler Tagblatt» die Staatsanwaltschaft.
Der 48-jährige Unternehmer war ein Schwergewicht in der Branche. Er betrieb in der Ostschweiz 15 Schweinemastbetriebe und eine Schweinezucht mit insgesamt 9000 Plätzen.