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Bedingte Geldstrafen für mutmassliche FCZ-Fans nach Angriff auf Zug

Bedingte Geldstrafen für mutmassliche FCZ-Fans nach Angriff auf Zug

Wegen eines Angriffs von 2017 auf einen Extrazug mit YB-Fans sind drei mutmassliche Fans des FC Zürich zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Einer wurde freigesprochen.
24.07.2020, 17:55
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Eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf BE verurteilte die drei am Freitag zu bedingten Geldstrafen zwischen 12'000 und 16'900 Franken. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Die drei mutmasslichen FCZ-Fans werden Bussen von 2700 bis 4200 Franken zahlen müssen.

Verurteilt wurden sie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, LandfriedensbruchS sowie wegen Betretens respektive Überquerens der Bahngeleise und in einem Fall wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Der mit dem Fall beauftragte Staatsanwalt hatte für die vier jungen Männer Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten sowie Bussen beantragt. Die Freiheitsstrafen sollten in drei Fällen bedingt ausgesprochen werden, im vierten Fall wohl auch, doch stand das nicht so in der Anklageschrift.

Die Zuercher Fans gedenken an Karl Grob im Fussball Halbfinale des Helvetia Schweizer Cups zwischen dem FC Zuerich und dem FC Basel im Letzigrund, am Donnerstag, 25. April 2019 in Zuerich. (KEYSTONE/E ...
Die Zürcher Südkurve.Bild: KEYSTONE

Die drei verurteilten Angeklagten kommen also wesentlich besser weg als vom Staatsanwalt beantragt.

Der Extrazug mit YB-Fans war am 19. August 2017 unterwegs von Bern nach Zürich-Altstetten. Auf dem Zürcher Letzigrund spielte an diesem Samstagabend YB auswärts gegen den FC Zürich. In Herzogenbuchsee legte der Zug einen geplanten Halt ein.

Wie Zeugen bei Prozessbeginn am Donnerstag vor Gericht sagten, rannten auf einmal rund 25 vermummte Männer zum Zug und ein Teil von ihnen bestieg einen Wagen der Zugspitze. Dort attackierten sie den im Zug mitreisenden YB-Fanverantwortlichen. Weiter hinten verletzte ein mutmasslicher FCZ-Fan den Zugchef mit einem Stockschlag durch eine halb geöffnete Zugtür.

Eine Zugbegleiterin sagte am Donnerstag vor der Burgdorfer Einzelrichterin, sie habe sich angesichts der Szenen gefühlt wie in einem Krieg. Der Lokführer gab zu Protokoll, er erinnere sich vor allem an das Überfallartige der Szene. (sda)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bravo
24.07.2020 17:43registriert Juli 2018
Ein Zug wurde gestürmt, der Zugchef angegriffen und die Zugbegleiterin wähnte sich im Krieg. Dies führt zu bedingten Geldstrafen?? Ähm, HALLO??? Hier muss sich nun aber die Einzelrichterin des Regionalgerichts erklären!
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Völkerrechtler
24.07.2020 20:11registriert Juli 2020
Es wäre sinnvoll, bei Geldstrafen auch die Anzahl Tagessätze anzugeben, ansonsten ist kaum abschätzbar, wie weit die ausgesprochenen Strafen tatsächlich von den Anträgen der Staatsanwaltschaft entfernt sind...
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