Die National Hockey League (NHL) als wichtigste und beste Liga der Welt ist weder Mitglied eines nationalen Verbandes noch des internationalen Verbandes (IIHF). Stark vereinfacht gesagt: Die NHL kann ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des internationalen Eishockeys (WM-Turniere, Olympische Spiele, Transfers) tun und lassen, was sie will.
Auch die Transferregelungen unter den IIHF-Mitgliederländern gelten nicht. Deshalb hat die NHL mit den einzelnen Hockyverbänden ein Transferabkommen geschlossen. Alle grossen und mittelgrossen Hockey-Nationen, von Schweden, Finnland über Dänemark und Norwegen bis zu Grossbritannien haben dieses Transferabkommen unterzeichnet. Nur Russland und die Schweiz bisher nicht. Nun unterschreiben auch die Schweizer die Transferregelung mit der NHL, falls die flankierende Massnahme (neue Ausländerregelung) durchkommt. Sie soll ab nächster Saison gelten.
Das Zugriffsrecht. Die NHL darf bis zum 15. Juli jeden beliebigen Spieler verpflichten, auch solche mit laufenden Verträgen ohne NHL-Ausstiegsklausel.
Die Fristen. Um den Teams eine gewisse Planungssicherheit zu geben, muss der NHL-Vertrag bis spätestens am 15. Juli unterschreiben sein. Im betreffenden Jahr gedraftete Spieler haben eine Frist bis zum 15. August.
Die Transfersummen. Für die ersten zehn Spieler, die von einem Verband nach Übersee wechseln, muss die NHL 260'000 US-Dollar berappen, darüber hinaus pro Spieler 350'000 Dollar. Da nicht anzunehmen ist, dass im gleichen Jahr zehn Spieler mit laufenden Verträgen aus der National League in die NHL wechseln, wird es bei diesen 260'000 Dollar bleiben. Dazu kommt eine Entschädigung für jeden gedrafteten Spieler. Diese Summe (40'000 Dollar für einen Erstrundendraft) wird nach einem bestimmten Schlüssel unter den vier letzten Klubs aufgeteilt wird, bei denen der betreffende Spieler gespielt hat. Bisher hat es ohne Transferabkommen bei einem NHL-Draft für den Klub kein Geld gegeben.
Dieses Abkommen wird mit flankierenden Massnahmen ergänzt und die sind für die Unterzeichnung des Abkommens unabdingbar. Nächste Woche wollen die Klubbosse im Rahmen einer Telefonkonferenz eine besondere Regelung beschliessen: Jeder Klub, der durch das Transferabkommen einen Spieler mit laufendem Vertrag verliert, darf ihn durch einen zusätzlichen Ausländer ersetzen. Diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur dann, wenn ein Spieler aus einem gültigen Vertrag ohne Freigabeklauseln den Klub Richtung NHL verlässt.
Diese Massnahme macht Sinn. Wenn beispielsweise der EV Zug im Juni Leonardo Genoni durch einen Transfer in die NHL verlieren sollte, wäre es unmöglich, einen Ersatz auf dem Schweizer Markt zu finden.
Durch das Transferabkommen entfallen die NHL-Ausstiegsklauseln in den Spielerverträgen. Von nun an kann jeder jedes Jahr auch aus einem gültigen Vertrag heraus in die NHL wechseln.
Die neue Transferregelung erleichtert den Schweizern den Weg in die NHL. Nun sind für die interessierten NHL-General Manager keine Abklärungen mehr erforderlich, um herauszufinden, ob ein Spieler tatsächlich eine NHL-Freigabeklausel hat und es sind auch keinerlei Verhandlungen mehr rund um eine Freigabe notwendig.
Klar der Verein bekommt Geld für den Spieler, aber das bringt nicht viel, wenn dein bester Spieler weg ist und du irgendwoher noch einen tauglichen Ersatz finden musst.