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Der Spielfeldprotest ist ein Rechtsmittel, das die Schiedsrichter davor bewahrt, einen Fehler zu machen. Oder genauer: einen regeltechnischen Fehler. Deshalb muss der Spielfeldprotest eingelegt werden, bevor das Spiel weitergeht. Damit die Schiedsrichter den Fehler noch korrigieren können. Korrigieren sie diesen Fehler nicht, wird das Spiel wiederholt. Entscheidend ist also: Haben die Unparteiischen einen regeltechnischen Fehler gemacht?
Ein regeltechnischer Fehler ist die falsche Auslegung einer Regel. Beispiel: Wenn eine Mannschaft in den letzten zwei Minuten den Torhüter durch einen Feldspieler ersetzt hat und ein Foul begeht, dann gibt es gemäss Spielregeln nicht eine Strafe. Sondern ein technisches Tor. Entscheiden nun die Refs auf Strafe statt technisches Tor, dann begehen sie einen regeltechnischen Fehler. Sie haben die Regeln falsch angewendet bzw. ausgelegt. Es gibt in dieser Sache keinen Ermessensspielraum.
Etwas ganz anderes ist es, wenn die Schiedsrichter eine Situation anders interpretieren. Ein Spielfeldprotest wegen eines Fouls, das nicht gepfiffen worden ist, bleibt chancenlos: Die Schiedsrichter haben in der Situation kein Foul gesehen. Also keine Strafe. Tatsachenentscheid.
Oder die Schiedsrichter sind der Meinung, Fredrik Pettersson sei regelkonform angelaufen. Tatsachenentscheid. Es spielt keine Rolle, wenn auf den TV-Bildern klar und zweifelsfrei zu erkennen ist, dass Fredrik Petterssons Penalty nicht regelkonform war. Die Schiedsrichter waren der Meinung, alles sei korrekt – das ist die normative Kraft des Tatsachenentscheides.
Hätten die Schiedsrichter in Zug das Video konsultieren können? Nein. Das Video-Reglement erlaubt nur, nachzusehen, ob der Puck drin ist oder nicht. Auf dem Video dürfen die Refs beim Penalty nicht einmal nachsehen, ob das Tor vorher vom Torhüter verschoben worden war.
Zug hat den Spielfeldprotest den Vorschriften entsprechend eingereicht. Es nützt nichts. Der Protest wird abgelehnt, das Spiel wird nicht wiederholt.