Wer soll für Waffenexporte zuständig sein?

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Der Nationalrat diskutiert heute über Waffenexporte und deren Zuständigkeiten.Bild: KEYSTONE

Parlament oder Bundesrat:  Wer soll für Waffenexporte zuständig sein?

26.09.2018, 05:0826.09.2018, 05:56

Der Nationalrat diskutiert heute Mittwoch über die geplante Lockerung für Waffenexporte. Und er entscheidet, ob das Parlament oder der Bundesrat diese beschliessen kann.

Heute ist der Bundesrat zuständig. Im Sommer hatte er angekündigt, die Bestimmung zu lockern: Neu sollen Exporte in Bürgerkriegsländer bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.

Dafür erntete der Bundesrat viel Kritik. Umgehend wurde eine Volksinitiative lanciert. Der Bundesrat hält die geplante Lockerung nach wie vor für richtig und notwendig, legt den Entscheid aber in die Hände des Parlaments, weil seine Entscheidkompetenz dort zur Debatte steht.

Parlament soll zuständig sein

Die BDP-Fraktion will dem Bundesrat die Kompetenz entziehen, in eigener Regie über die Kriterien für Waffenexporte zu entscheiden. Mit einer Motion fordert sie, dass die Bewilligungskriterien aus der Kriegsmaterialverordnung gestrichen und ins Kriegsmaterialgesetz aufgenommen werden. Damit wäre das Parlament für Änderungen zuständig.

Sollte der Nationalrat die Motion annehmen, muss noch der Ständerat darüber befinden. Vorher will der Bundesrat die Kriegsmaterialverordnung nicht anpassen – aus institutionellem Respekt, wie er schrieb. Er selbst möchte an den Zuständigkeiten nichts ändern und beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.

Nationalrat diskutiert über Verschärfung des Waffenrechts:

Video: srf

Zivile Verwendung

Der Vorstoss enthält eine weitere Forderung: Die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes sollen denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden. Hier geht es um Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.

Der Bundesrat lehnt auch diesen Punkt ab. Es gehe beispielsweise um Werkzeugmaschinen, die auch zur Herstellung militärischer Güter verwendet werden könnten, erklärt er. Das von diesen Gütern ausgehende Risiko sei nicht vergleichbar mit Kriegsmaterial.

Sieben Interpellationen

Die dringliche Debatte führt der Nationalrat auf Basis von sieben Interpellationen zum Thema. Die SP, die Grünen und die CVP äussern sich kritisch zur Lockerung. Die FDP-Fraktion möchte genauer wissen, welche Art von Exporten die geplante Neuerung ermöglichen würde, die heute nicht möglich sind. Die SVP fokussiert in ihrer Interpellation auf die sicherheitspolitische Bedeutung der Schweizer Rüstungsindustrie.

Seine schriftlichen Antworten hat der Bundesrat bereits vorgelegt. Er versichert, Ausfuhren würden auch nach der vorgeschlagenen Änderung restriktiv bewilligt.

Die Exportschlager der Schweizer Rüstungsindustrie:

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Die Exportschlager der Schweizer Rüstungsindustrie
2017 exportierten Schweizer Firmen Waffen im Wert von 446,8 Mio. Fr. in 64 Staaten – 8% mehr als im Jahr zuvor. Diese Waffenexporte machten 0,15% der Schweizer Gesamtexporte aus. Wichtigstes Empfängerland war Deutschland vor Thailand, Brasilien und Südafrika. Im Bild: Schweizer Sturmgewehre auf dem Waffenplatz Thun.
quelle: keystone / christian beutler
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Thailand und Pakistan

Erleichtern könnte die Lockerung gemäss dem Bundesrat beispielsweise Exporte nach Thailand und Pakistan. Solche wären zu prüfen, schrieb er. Allgemeingültige Aussagen liessen sich aber nicht machen, Gesuche würden im Einzelfall beurteilt. Für viele Staaten bestünden ausserdem Rüstungsembargos, beispielsweise für Jemen oder Syrien. Ausfuhren in solche Länder blieben ausgeschlossen.

Dass er die Bestimmung lockern möchte, rechtfertigt der Bundesrat mit sicherheitspolitischen Überlegungen. Die einheimische Rüstungsindustrie stärke die nationale Sicherheit, heisst es in den schriftlichen Antworten. Mündlich wird Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Rat Stellung nehmen. (sda/vom)

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