«Die KESB und andere Behörden trifft keine Schuld.» Dies sagte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden der Mann, dessen Frau Anfang 2015 in Flaach ZH die beiden gemeinsamen Kinder und später sich selbst tötete. Der 30-Jährige steht wegen zahlreicher Betrügereien und anderer Delikte vor Gericht.
Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn im abgekürzten Verfahren zu 42 Monaten Gefängnis und einer Busse von 1200 Franken. Er hat die Strafe bereits vorzeitig angetreten. Im November ist der Verurteilte bereits zwei Jahre hinter Gittern. Geht man davon aus, dass er nach zwei Dritteln der Strafe entlassen wird, kommt er schon bald wieder frei.
Er stehe zu Recht vor Schranken, sagte der Beschuldigte, der sämtliche Vorwürfe anerkannte, vor Gericht. Er werde alles dransetzen, dass sich «ein solch negativer Lebensabschnitt nicht wiederholt». Bei den Dutzenden Geschädigten entschuldigte er sich und versprach, alles zu tun, um ihnen ihr Geld zurückzuzahlen. Das Paar erschwindelte sich rund eine Viertelmillion Franken mit Internetbetrügereien, Zechprellerei und nicht bezahlten Rechnungen.
Der Schweizer und seine Frau, Eltern von zwei kleinen Kindern, waren am 4. November 2014 verhaftet worden. Er sei froh gewesen darum, sagte der Beschuldigte. Von der Verhaftung versprach er sich ein Aufwachen aus dem realitätsfernen Leben, in das die Familie zusehends geglitten war. Sie sollte die Chance zu einem neuen Leben sein.
Stattdessen verübte seine aus der Untersuchungshaft entlassene Frau «die monströse Tat»: Am 1. Januar 2015 erstickte sie die beiden gemeinsamen Kinder, die zu jener Zeit in einem Heim untergebracht waren und die Festtage mit der Mutter hatten verbringen dürfen.
Die KESB treffe keine Schuld, betonte der Beschuldigte. Die Behörden waren im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt heftig angegriffen worden. Auch eine Untersuchung, die sie weit gehend entlastete – es habe an der Kommunikation gehapert, wurde festgestellt – konnte die Anfeindungen nicht ganz zum Verstummen bringen.
In der Zeit davor sei er immer mehr unter Druck seiner Frau geraten, sagte der gelernte Verkäufer. Sein Einkommen reichte hinten und vorne nicht, sie wollte immer mehr – ein grössere Wohnung, ein eigenes Haus. Und sie habe ihm gedroht, die Kinder werde er nie mehr sehen, wenn er ihr die Wünsche nicht erfülle.
Der Gerichtspsychiater diagnostizierte bei der Frau später eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung, namentlich einen instabilen Realitätsbezug. Er selbst sei immer mehr auch in diese Realitätsferne hineingerutscht, begründete der Schweizer seine Delikte.
Der Beschuldigte sitzt seit der Verhaftung im Gefängnis, seit Januar 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Da sich Anklage und Verteidigung einig waren, konnte der Fall im abgekürzten Verfahren erledigt werden.
(rar/sda)