Die sechsköpfige Familie aus Tschetschenien, die zuletzt in Kilchberg ZH Kirchenasyl erhielt, ist ausgeschafft. Sie ist am Donnerstagmorgen nach Russland geflogen worden. Die Ausschaffung sei einvernehmlich erfolgt, betonte die Zürcher Sicherheitsdirektion.
Auf ihrem Flug nach Moskau wurde die Familie von mehreren Polizisten, einem Arzt sowie einer Begleitperson der Kommission zur Verhütung von Folter begleitet. Zwangsmassnahmen wie etwa Fesseln wurden nicht angewendet.
Wie es bei der Zürcher Sicherheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA hiess, leistete die Reformierte Landeskirche einen wichtigen Beitrag zur Rückführung. Kirchenvertreter hätten mehrmals Gespräche mit der Familie geführt. Dank diesen habe die Ausreise schliesslich einvernehmlich abgewickelt werden können.
Asyl bei der Kirchgemeinde
Bei der Reformierten Kirche war am Donnerstagabend niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Im Mai hatte die Kirchgemeinde Kilchberg der Familie noch Kirchenasyl gewährt, um sie vor «einer weiteren, noch härteren Rückschaffungsaktion zu schützen». Zwei Mal hatte die Polizei bis dahin versucht, die Familie zwangsmässig auszuschaffen.
Das Erlebnis des ersten Ausschaffungsversuchs am 17. September 2015 morgens um 4 Uhr habe die Familie – und nicht zuletzt die vier Kinder – schwer traumatisiert, schrieb die Kirchenpflege damals. Der zweite unangekündigte Ausschaffungsversuch erfolgte in diesem Frühling. Die Familie war aber nicht zuhause.
Die sechsköpfige Familie lebte seit viereinhalb Jahren in Kilchberg. Seit Anfang März stand jedoch fest, dass sie die Schweiz verlassen muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte einen letzten Rekurs gegen den Ausschaffungsentscheid abgelehnt.
«Professionell und korrekt»
Unterstützung erhielt die Familie vom Komitee «Hier zuhause», das von rund 2600 Personen aus der ganzen Schweiz unterstützt wird. Laut diesem Komitee besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Familie in Tschetschenien verfolgt wird.
Der erste, missglückte Ausschaffungsversuch wurde Thema im Zürcher Kantonsrat. Parlamentarier von SP, Grünen und AL kritisierten ihn als unverhältnismässig. Der Regierungsrat stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Beteiligten «professionell und korrekt» vorgegangen seien.
Auch die Verhältnismässigkeit sei gewahrt worden. Schliesslich habe die Familie ausreichend Gelegenheit gehabt, das Land freiwillig und selbstständig zu verlassen.
(sda)
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