Das umstrittene Koch-Areal.Bild: KEYSTONE
Statthalter Mathis Kläntschi hatte bereits im Oktober 2016 wegen der langen Untätigkeit in Sachen Lärmbelästigung auf dem Koch-Areal ein Aufsichtsverfahren gegen Stadtrat Richard Wolff eingeleitet. Heute präsentierte Kläntschi die Ergebnisse seiner Untersuchung und liess dabei kein gutes Haar an Wolff.
28.02.2017, 10:2928.02.2017, 14:05
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Update: Stadtrat akzeptiert Schelte weitgehend
Der Zürcher Stadtrat nimmt in einer Mitteilung Stellung zu der Kritik des Statthalters und akzeptiert seine Verfügung. Mit den Anordnungen sei der Stadtrat weitgehend einverstanden, denn damit könne «der bewährte Umgang mit Hausbesetzungen grundsätzlich weitergeführt werden». Grundsätzlich strebe der er weitere Verbesserungen – namentlich feuerpolizeiliche Prüfungen – an und sei notfalls auch bereit, diese mit repressiven Mitteln durchzusetzen. Die scharfe Kritik an der Feuerpolizei und am Direktor von Schutz und Rettung weist der Stadtrat allerdings zurück.
Hat Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) dem Treiben auf dem Koch-Areal zu lange zugeschaut? Und dabei sogar verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich Statthalter und Bezirksrichter Mathis Kläntschi in den letzten Monaten. Am Dienstagvormittag präsentierte er sie an einer Pressekonferenz. Das sind die sieben wichtigsten Punkte aus der Untersuchung:
Recht nicht durchgesetzt
Kläntschi wirft in seinem Bericht dem gesamten Stadtrat vor, sich zu wenig für die Durchsetzung eines rechtmässigen Zustands auf dem Koch-Areal eingesetzt zu haben. Die «Politik der Duldung» sowie «Unkenntnis und Ignoranz» unter der Regie Richard Wolffs habe eine Verschärfung rechtswidriger Zustände auf dem besetzten Areal zugelassen. Wolff habe dabei «keine nennenswerte Versuche unternommen» auch nur ansatzweise für die Herstellung eines rechtmässigen Zustands besorgt gewesen zu sein, kritisiert Kläntschi.
Muss massive Kritik einstecken: Stadtrat Richard Wolff.Bild: KEYSTONE
Besetzer-Kultur gefördert
Es dürfe nicht aus ideologischen Gründen eine «Besetzer-Kulturförderung» betrieben werden, welche die Rechtsordnung missachte und einer Gruppierung einen rechtlich nicht vorgesehenen Sonderstatus einräume, schreibt der Statthalter im Bericht. Der Stadtrat habe es verpasst, zu reagieren, als die Lage noch überschau- und kontrollierbar war.
Staatliche Grundsätze verletzt
«Wesentliche auf höchster Verfassungsebene festgehaltene Grundsätze staatlichen Handelns scheinen verletzt worden zu sein», heisst es im Bericht weiter. Konkret erwähnt Kläntschi dabei das Legalitätsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot sowie das Willkürverbot.
Kläntschi wirft dem Stadtrat eine Sonderbehandlung der Koch-Besetzer vor.Bild: KEYSTONE
Leupi macht's besser
Lob von Kläntschi erhält Parteikollege Daniel Leupi. Der Finanzvorsteher hat das Dossier Koch-Areal im vergangenen Oktober von Wolff übernommen, nachdem dieser es aus Gründen der Befangenheit hatte abgeben müssen. Leupi plane mindestens hinsichtlich der feuerpolizeilichen Bestimmungen eine «teilweise Abkehr von der rigiden Duldungspolitik» und habe auch tatsächlich schon Erfolge verbucht, heisst es.
Daniel Leupi hat das Dossier Koch-Areal von Wolff übernommen – für ihn gibt's bessere Noten als für den Sicherheitsdirektor.Bild: KEYSTONE
Keine feuerpolizeiliche Kontrollen
Bisher fanden keine feuerpolizeilichen Kontrollen statt, ein wichtiger Kritikpunkt Kläntschis und etwas, das der Statthalter in Zukunft einführen will.
Polizei nötig
Polizeiliches Einschreiten sei notwendig, sagt Kläntschi, falls künftig Abmachungen nicht eingehalten werden. Damit stellt er sich gegen die Meinung des Stadtrats.
Statthalter bleibt involviert
Bis der «gesetzeskonforme Zustand» erreicht ist, will Statthalter Kläntschi dem Stadtrat nun weiterhin auf die Finger schauen. Monatlich muss ihm der Stadtrat ab sofort einen Bericht zu den erzielten Fortschritten vorlegen. «Bei absehbarem Scheitern milderer Massnahmen ist ultimativ die Räumung anzuordnen», schreibt Kläntschi im Bericht.
Das Koch-Areal
Das ehemalige Gewerbe-Areal in Zürich-Albisrieden und Zürich-Altstetten wird von einer Besetzergruppe von rund 120 Personen als Wohnraum und Austragungsort für diverse Veranstaltungen genutzt. Eigentümerin ist die Stadt, welche die Besetzung unter Vereinbarung gewisser Minimalvorschriften toleriert – wie sie das seit Jahrzehnten bei Hausbesetzungen praktiziert.
sda
Mit Material der SDA.
Der Ticker der Pressekonferenz zum Nachlesen:
Weil keine weiteren Fragen vom Publikum gestellt werden, erklärt Kläntschi die Pressekonferenz für beendet.
Ein Journalist fragt, wieso der feuerpolizeiliche Bericht nicht veröffentlicht wird. Kläntschi erklärt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse darin bestünde, diese Information nicht öffentlich zu machen. Ein weiterer Journalist fragt, ob man den Informanten schützen wolle. Kläntschi möchte dazu keine Angaben machen.
Kläntschi verlangt einen monatlichen Bericht vom Stadtrat, wie sich die Situation nun verändern wird und der feuerpolizeiliche Sicherheitszustand wieder hergestellt werden soll.
«Es gelten unterschiedliche Massstäbe im Stadtgebiet», sagt Kläntschi. Dies Verstosse gegen das Gleichheitsverbot, so sagt Kläntschi weiter. Beispielsweise werden Konzerte veranstaltet, die feuerpolizeilich nicht gestattet würden. Wenn es einen Brand geben würde, hätte das schlimme Folgen, so Kläntschi.
Fazit der Untersuchungen umfasst insgesamt 23 Seiten, die zum grossen Teil nicht veröffentlicht werden. Kläntschi fasst grob zusammen: «Es muss davon ausgegangen werden, dass im Koch viele Vorschriften nicht eingehalten wurden».
Statthalter und Bezirksratspräsident Mathis Kläntschi hatte im Oktober ein Verfahren gegen Polizeivorsteher Richard Wolff eingeleitet. Die Frage sollte geklärt werden, ob Gesetzesverstösse nicht geahndet wurden.
Die David-Morf-Stube des Restaurant Neumarkt ist an diesem Dienstagmorgen gut gefüllt. Etwa 30 Journalisten haben sich auf Einladung des Statthalteramts eingefunden. Das Thema: «Aufsichtsrechtliche Untersuchung betreffend Koch-Areal»
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