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Prostituierte haben in der Stadt Zürich seit heute Montag mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Ab sofort werden Kleinst-Salons auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen. Dafür wurde die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst.
Bei Kleinst-Salons handelt es sich um maximal zwei Räume, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten dürfen. Im Februar 2019 hatte das Stadtparlament eine entsprechende Änderung der BZO beschlossen.
Der Gemeinderat zeigte sich damals überzeugt, dass Prostituierte in Kleinst-Salons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt sind. Der Stadtrat gab jedoch zu bedenken, dass eine Verbreitung dieses Gewerbes die Wohnbevölkerung beeinträchtigen könnte. Insbesondere dann, wenn mehrere Salons in ein Haus zögen.
Beim Erteilen der Bewilligungen will die Stadt deshalb darauf achten, dass der jeweilige Wohnanteil eingehalten und der Gewerbeanteil nicht überschritten wird. Die Kleinst-Salons benötigen weiterhin eine Baubewilligung. (aeg/sda)
Ein intimer Blick in die Bordellzimmer dieser Welt
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Ein intimer Blick in die Bordellzimmer dieser Welt
Die meisten fotografischen Arbeiten über Prostitution zeigen die Frauen und Männer selbst. Nicht so Yoshiko Kusanos Fotoessay «Bordelle» erschienen bei Scheidegger & Spiess, Zürich.
Alle Fotos: Yoshiko Kusano
quelle: yoshiko kusano / yoshiko kusano
Viele sehen eine Prostituierte nicht als Mensch
Video: watson
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Im Bündner Bergdorf Obersaxen ist am Montag ein lebloser Arbeiter kopfüber in einem Schacht aufgefunden worden. Der in der Region arbeitstätige Portugiese wurde nach erfolgloser Reanimation vor Ort für tot erklärt. Ein Arbeitsunfall erscheint laut Polizei plausibel.
Gefunden wurde der 45-Jährige gegen 21 Uhr von seinen Arbeitskollegen, nachdem diese einem Hinweis einer Drittperson zu einem abgestellten Lieferwagen gefolgt waren. In einem Weiler fanden sie ihren Arbeitskollegen leblos kopfüber in einem senkrechten Kanalschacht, wie die Bündner Kantonspolizei am Dienstag mitteilte.