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Mann nach tödlicher Attacke auf Arbeitskollegen vor Zürcher Gericht

Mann nach tödlicher Attacke auf Arbeitskollegen vor Zürcher Gericht

13.04.2021, 05:3813.04.2021, 15:27
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Im Gerichtssaal duerfen Besucher und Besucherinnen eine Gerichtsverhandlung nachspielen, fotografiert anlaesslich zum Tag der offenen Tuer im Bezirksgericht Horgen, am Samstag, 30. Maerz 2019. (KEYSTO ...
Bild: KEYSTONE

Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH hat sich am Dienstag ein 33-jähriger Mann zu verantworten. Er soll Anfang September 2018 in Samstagern ZH einen Arbeitskollegen ermordet haben. Die Anklage fordert 20 Jahre Freiheitsentzug und 15 Jahre Landesverweisung für den Rumänen.

Zur Tat kam es in der Unterkunft einiger Bauarbeiter in einem Industriebetrieb in Samstagern. Am späten Abend des 2. September, einem Sonntag, gerieten der Beschuldigte und ein Landsmann aneinander. Laut Anklageschrift kam es zu einem heftigen Streit.

Der später Getötete habe den Kollegen zu Boden gedrückt und ihn mit Fäusten traktiert. Unter anderem verpasste er ihm eine blutige Nase und ein Veilchen. Einem dritten Kollegen gelang es schliesslich, die Streithähne zu trennen. Der Verletzte zog sich in sein Zimmer zurück, während sein Gegner Scherben und Blutspuren aufwischte.

15 Mal zugestochen

Laut Anklage war er noch nicht fertig damit, als der Beschuldigte wieder aus seinem Zimmer in den Wohnbereich zurückkam, sein Mobiltelefon unter dem Sofa hervorholte und seinen Kontrahenten verbal bedrohte. Dann ging er wieder ins Zimmer. Auch sein Gegner zog sich kurz darauf in sein Zimmer zurück.

In den frühen Morgenstunden des Montags schlich der Beschuldigte dann ins Zimmer seines Kontrahenten. Er hatte gemäss Anklage eine selbst gemachten Stichwaffe mit rund 14 Zentimeter langer Klinge bei sich. Laut Staatsanwalt stach er mindestens 15 Mal auf den Schlafenden ein und fügte ihm damit tödliche Verletzungen zu. Der mutmassliche Messerstecher wurde noch am gleichen Tag verhaftet. (sda)

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5 Kommentare
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Peter Vogel
13.04.2021 08:28registriert Juni 2020
Eiskalt im Schlaf abgestochen. Da scheinen 20 Jahre schon gerechtfertigt.
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