Natalie K. aus Flaach ZH, die ihre Kinder getötet haben soll, wurde am Freitagmittag tot im Gefängnis aufgefunden. Ihr fünfjähriger Sohn Nicolas und seine zwei Jahre alte Schwester Alessia starben am Neujahrstag. Ihre Mutter hat sich nun das Leben genommen.
Die Staatswanwaltschaft Zürich Limmat hat eine Obduktion der 27-Jährigen veranlasst. Das sei bei aussergewöhnlichen Todesfällen üblich, hiess es in einer Mitteilung der Behörde. Weitere Angaben könnten mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht gemacht werden, hiess es.
Natalie K. hat ihre beiden Kinder erstickt, glauben die Ermittler. Die Frau rief anschliessend selbst die Polizei und ging dann in einen nahegelegenen Wald, um sich mit einem Messer selbst zu töten. Die Beamten konnten sie verletzt ins Spital bringen.
Das zweifache Tötungsdelikt war trauriger Höhepunkt eines Konflikts der Familie mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese hatte die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim verfügt, nachdem die Eltern wegen Betrugsverdachts Anfang November verhaftet worden und ausserdem Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder eingegangen waren.
Auch nach der Entlassung der Mutter aus der Haft einige Tage nach der Festnahme sollten die Kinder im Heim bleiben, bis alle nötigen Abklärungen getätigt sein würden. Über die Feiertage durften sie zwei Wochen bei der Mutter verbringen, hätten aber Anfang Jahr wieder zurückgebracht werden sollen.
Das tragische Ereignis stiess eine öffentliche Aggressionslawine gegen die KESB los – bis hin zu Morddrohungen gegen Mitarbeitende. Die professionelle Behörde hatte Anfang 2013 die vorher zuständigen Vormundschaftsbehörden abgelöst, in denen Laien tätig waren.
War diesen früher unprofessionelles Handeln vorgeworfen worden, so hiess es jetzt, die Profis seien kalte «Schreibtischtäter», fern von den Menschen, mit denen sie zu tun hätten.
Auch die Politik befasste sich mit dem Fall. Das Zürcher Kantonsparlament lehnte eine gesetzliche Grundlage für einen KESB-Pikettdienst ab, wie Grüne und CSP verlangt hatten. Die Geschäftsprüfungskommission bescheinigte den KESB generell gute Arbeit mit verbesserungswürdiger Kommunikation.
Die Direktion der Justiz und des Innern erklärte nach einer Überprüfung, die KESB Winterthur-Andelfingen habe im konkreten Fall «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt.
Bis heute hat sich der Sturm der Empörung nicht gelegt. Wo immer in der Schweiz ein trauriger Fall publik wird – wie dieser Tage im Kanton St.Gallen –, hagelt es Vorwürfe gegen die KESB. Entweder wird ihr vorgeworfen, sie habe unnötig gehandelt oder sie habe fälschlicherweise nicht gehandelt.
(sda/phi)