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Mutmasslicher Mörder war in der Zelle in Pöschwies fleissig auf Facebook

Mutmasslicher Mörder war in der Zelle in Pöschwies fleissig auf Facebook

15.01.2020, 13:4915.01.2020, 14:22
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Blick in die Zelle eines Haeftlings im Haus Laegern, wo Verwahrte untergebracht sind in der Strafanstalt Poeschwies in Regensdorf am Freitag, 28. Juli 2006. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Bild: KEYSTONE

Der viertägige Prozess am Bezirksgericht Zürich um eine tödliche Männerfeindschaft hat mit zusätzlichen Beweisanträgen begonnen. Der amtliche Verteidiger des knapp 36-jährigen Hauptbeschuldigten brachte einen alternativen Todesschützen ins Spiel. Zudem wurde bekannt, dass der mutmassliche Mörder im Gefängnis fleissig auf Facebook war.

Der Schweizer befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Beim Prozess zeigte sich, dass er offenbar in seiner Gefängniszelle mit seinem Handy ein Video aufnahm und auf Facebook postete.

Er singe und tanze darauf zu einem Rap-Song, in dem Gewalt verherrlicht werde. Zudem habe er Bekannten Neujahrsgrüsse geschickt, sagte einer der Vertreter der Privatkläger.

Damit zeige er, dass er nach wie vor nicht gewillt sei, sich an Regeln zu halten. In der Strafanstalt Pöschwies, wo der Besitz von elektronischen Aufnahmegräten verboten ist, sei eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet worden. Der Anwalt verlangte einen aktuellen Führungsbericht über den Mann.

Reihenweise Beweisanträge

Der Hauptbeschuldigte war mit zwei Verteidigern erschienen, einem amtlichen und einem erbetenen. Der amtliche Verteidiger disqualifizierte die Ermittlungen als «oberflächlich und streckenweise schludrig» – verantwortlich sei allerdings nicht der aktuelle Staatsanwalt, vor ihm sei ein anderer zuständig gewesen. Dieser sei «anscheinend überfordert gewesen mit diesem Fall».

Er stellte deshalb eine ganze Reihe von ergänzenden Beweisanträgen. So sei der Tatablauf dreidimensional zu rekonstruieren. Es sei nämlich gar nicht erwiesen, dass sein Mandant den tödlichen Schuss auf seinen davonrennenden Kontrahenten abgegeben habe.

Möglich sei auch, dass einer von dessen Kumpels im Rennen unabsichtlich den Schuss ausgelöst habe. Es sei unabdingbar, dass das Gericht «dafür sorgt, dass dieser Sachverhalt untersucht wird». Weiter sei das psychiatrische Gutachten zurückzuweisen und ein neues zu erstellen, da der Psychiater voreingenommen gewesen sei.

Der Verteidiger beantragte zudem, mit einem konkreten Versuch die Auswirkungen von Pfefferspray auf den Beschuldigten zu testen und wissenschaftlich auszuwerten – die beiden Gruppen hatten sich damals gegenseitig mit Pfefferspray besprüht.

Es könne gut sein, dass der Mann gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, gezielte Schüsse abzugeben. Und schliesslich seien weitere Zeugen zu befragen, insbesondere die Kumpels des Getöteten. Nur so könne sich das Gericht ein Bild von deren Glaubwürdigkeit machen.

«Faires, würdiges Verfahren»

Der erbetene Verteidiger unterstützte die Anträge seines Kollegen. «Es geht um ein faires, ausgewogenes, würdiges Verfahren», auf das jeder Beschuldigte Anrecht habe, sagte er. Eine Ablehnung würde das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzen.

Am Nachmittag wird das Gericht bekanntgeben, wie es mit den Anträgen verfahren will. Sollte es ihnen stattgeben, würde die auf vier Tage angelegte Hauptverhandlung unterbrochen und erst wieder aufgenommen, wenn die offenen Fragen beantwortet wären.

Lehnt es sie ab, folgen die Befragungen der drei Beschuldigten. Neben dem 36-Jährigen sind dies ein 25-jähriger Türke und ein 35-jähriger Tschetschene. Ihnen wird Gehilfenschaft vorgeworfen.

Abrechnung in Zürich-Affoltern

Zur Tat gekommen war es am frühen Morgen des 1. März 2015 in Zürich-Affoltern. Die drei Beschuldigten trafen damals mit dem späteren Opfer und drei seiner Kollegen zusammen, um die jahrelange Feindschaft zwischen den beiden Hauptpersonen zu klären.

Nach einem Handgemenge soll der heute 25-jährige Türke in die Luft geschossen haben, die Gegner rannten davon. Laut Ankläger soll der Hauptbeschuldigte daraufhin die Waffe an sich genommen und gezielt auf seinen Kontrahenten geschossen haben. Dieser wurde tödlich in den Rücken getroffen. (aeg/sda)

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