Schweiz
Wirtschaft

Nationalrat beschliesst Änderungen bei Covid-19-Bürgschaften

Nationalrat beschliesst Änderungen bei Covid-19-Bürgschaften

30.10.2020, 11:2430.10.2020, 14:34
Mehr «Schweiz»
Der Nationalrat will k
Der Nationalrat tagt derzeit hinter Plexiglas. Bild: sda

Der Nationalrat hat am Donnerstag dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus zugestimmt. Er schlägt jedoch in drei zentralen Punkten Änderungen vor. So soll etwa die reguläre Rückzahlungsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert werden.

Für diese Verlängerung sprach sich der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen aus. «Wir wollen ja nicht, dass sich diese Firmen kaputtsparen», sagte Fabio Regazzi (CVP/TI). Mitte-Fraktion, SP und Grüne stimmten für eine Verlängerung. Finanzminister Ueli Maurer argumentierte gegen eine Ausweitung der Rückzahlungsfrist: «Wenn Sie die Laufdauer ändern, müssen wir 135'000 Verträge ändern. Das ist nicht Rechtssicherheit.»

Dividenden und Tantiemen

Gegen den Bundesrat entschied der Nationalrat auch bei den Dividenden. Unternehmen, die von diesen Covid-Krediten profitieren, können heute zwar Dividenden und Tantiemen beschliessen, sie dürfen diese aber nicht ausbezahlen. Der Nationalrat ist mit 124 zu 62 Stimmen nun einem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt, der verlangt, dass Dividenen und Tantiemen auch nicht beschlossen werden dürfen, weil diese dann als Forderungen in den Abrechnungen erscheinen.

Ein Antrag der Grünen Nationalrätin Franziska Ryser (SG), der verlangte, dass auch keine Boni an Verwaltungsräte und Geschäftsleitung beschlossen und ausbezahlt werden dürfen, lehnte der Nationalrat mit 124 zu 62 Stimmen ab.

>>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Zinslose Kredite

Änderungen beschloss der Nationalrat auch beim Zinssatz. Der Bundesrat sah vor, dass dieser per 31. März 2021 an die Marktentwicklungen angepasst wird. Bis dann soll er zinslos sein. Der Nationalrat hat nun äusserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen entschieden, dass die Kredite bis am 31. März 2028 zinslos bleiben sollen. Solange Kredite innerhalb der regulären Frist ohne Härtefallregelung zurückbezahlt werden, sollen die Kredite also zinslos sein.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 182 zu 0 bei drei Enthaltungen an.

Aus Notverordnung wird Gesetz

Mit diesem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz wird die vom Bundesrat im März verabschiedete Notverordnung ins ordentliche Recht überführt. Kleine und mittlere Unternehmen konnten bei Liquiditätsengpässen infolge des Lockdown bis am 31. Juli einfach Hilfe bekommen. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 16 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Über 135'000 Unternehmen sind solche Kreditvereinbarungen eingegangen. In welcher Höhe die Covid-Bürgschaftskredite den Bundeshaushalt schlussendlich tatsächlich belasten werden, ist erst nach zehn Jahren klar.

Das Geschäft geht an den Ständerat.

Neue Notverordnung vor Weihnachten

Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigte sich der Nationalrat mit der Vergangenheit. Heute können Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr erhalten. Der Nationalrat wollte von Finanzminister Maurer deshalb auch wissen, welche weiteren Massnahmen der Bundesrat vorsieht, um kleine und mittlere Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu unterstützen.

Die Kurzarbeitsentschädigungen und Arbeitslosenentschädigungen würden weiterlaufen, sagte Maurer. Die Verlängerungen für Lösungen für Selbständigerwerbende sei auf dem Weg. «Diese drei Massnahmen sind unser Standbein in der aktuellen Krise.» Die heutige Situation lasse sich nicht mit derjenigen im Frühling vergleichen: In der Situation im März mit dem vollständigen Lockdown habe die Gefahr bestanden, dass in der Wirtschaft die Liquidität fehle. Deshalb habe es die Kredite gegeben. «Das war ein Massengeschäft. Heute sind wir nicht in einem Lockdown, es geht also um Härtefälle.»

Mit den Kantonen sei bekannterweise ja eine Härtefallregelung beschlossen worden: «Wir gehen davon aus, dass diese Notverordnung bis vor Weihnachten in Kraft gesetzt wird.» Die Frage sei, wie lange es diese Härtefallregelung brauche. Wenn es den ganzen Winter daure, brauche es viel Geld. Bund und Kantone übernehmen bei dieser Hilfe jeweils 50 Prozent. «Für die Kantone kann dies teuer werden.»

Grundsätzlich gelte aber nach wie vor: «Wir werden nicht in der Lage sein, jeden Fall durch die Krise zu bringen.» (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
fidget
30.10.2020 12:24registriert Dezember 2018
Der Ueli scheut den Aufwand 135'000 Verträge zu ändern und würde lieber etliche Firmen auf Sparflamme setzen oder sogar in den Konkurs laufen lassen. Muss man das verstehen?
308
Melden
Zum Kommentar
5
Wir vermissen diese verschwundenen Einkaufsgeschäfte – und du?

Der Schweizer Ableger der Modekette Esprit ist pleite – alle ihre 23 Filialen wurden geschlossen. Die Überschuldung betrug Ende 2023 rund zwölf Millionen Franken. In einer Mitteilung schreibt Esprit Switzerland Retail:

Zur Story