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Die Mieten werden nicht teurer – Referenzzinssatz bleibt bei 1.25%

Die Mieten werden nicht teurer – Referenzzinssatz bleibt bei 1.25%

01.09.2020, 10:33
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Bern - 02.03.2015 - Der Referenzzinssatz ist auf einem Rekordtiefststand, was Immobilienbesitzer und Vermieter freut. Mieter hingegen profitieren nicht davon, da sie die tieferen Mieten selber einford ...
Bild: k23video://10990837/a65e038c5b1bbc8c96310b6288caffba

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1.25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.

Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1.33 von 1.35 Prozent gesunken.

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1.13 Prozent sinkt oder auf über 1.37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Kein «aktueller Handlungsbedarf»

Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse auf dem derzeit geltenden Referenzzinssatz basiere, bestehe «kein aktueller Handlungsbedarf», betonte der Hauseigentümerverband (HEV) in einer Mitteilung vom Dienstag.

ARCHIV --- ZUM REFERENZZINSSATZ ALS BERECHNUNG DER MIETEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- View of the residental estate Le Lignon with 2'700 flats in Vernier near Geneva, Swit ...
Bild: KEYSTONE

Laut der Vermieter-Organisation gibt es dank der langanhaltenden Tiefzinsphase ohnehin noch immer «sehr viele günstige Wohnungen». Die Durchschnittsmiete über neue und alte Wohnungen hinweg betrage in der Schweiz 1'329 Franken. «Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 16 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet», so der HEV.

Kosten werden berücksichtigt

Bei Mietverhältnissen, die noch nicht auf dem seit März geltenden Referenzzinssatz basieren, kann gleichwohl eine Senkung eingefordert werden. Konkret können Mieterinnen und Mieter damit rechnen, dass der monatliche Mietzins, den sie für ihre Wohnung oder ihr Haus bezahlen, um rund 2.9 Prozent pro Viertelprozentpunkt gesenkt wird.

Der Vermieter kann im Gegenzug gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft geltend machen und diese mit den gesunkenen Hypothekarkosten verrechnen.

Der Referenzzinssatz des BWO ist für die Mehrzahl der Wohnungen in der Schweiz massgebend. Keine Gültigkeit hat er einzig für gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie für Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

Eingeführt im Herbst 2008

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3.5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. Dezember. (aeg/sda/awp)

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