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Autopilot: Diese 5 Fakten musst du als Tesla-Fahrer kennen

Dieses Video zeigt den Unfall auf der A1.
YouTube/Andreas Hugentobler

Wenn der Autopilot schlampt – 5 finanzielle Fakten, die nicht nur Tesla-Fahrer kennen sollten

01.06.2016, 13:4102.06.2016, 17:19
Felix Burch
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Es hat gekracht vor ein paar Tagen vor der Ausfahrt Winterthur-Ohringen. Eigentlich nichts ungewöhnliches. Wäre nicht ein Tesla involviert gewesen.

Ein solcher prallt gegen einen Van – laut dem Fahrer haben dabei der Abstandtempomat wie auch das Notbremssystem versagt. Tesla teilt dem Lenker mit, alles habe einwandfrei funktioniert; der Mann nimmt die Verantwortung auf sich. Trotzdem wird nun rege diskutiert und das Video, welches den Crash zeigt, verzeichnet am Mittwochmittag weit über 380'000 Aufrufe. 

Im Zentrum steht nun die Schuld-Frage, wer in solchen Fällen für den Schaden aufkommen muss. Matthias Rüegg, Leiter Privatkundengeschäft der AXA Winterthur gibt Antworten. Diese beziehen sich auf die Thematik im Allgemeinen, nicht auf den aktuellen Unfall. 

Wer trägt die Schuld, wenn Assistenzsysteme (Abstandtempomat und Notbremse) versagen?

Die heutigen Systeme sind lediglich Assistenzsysteme, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Deshalb haftet der Fahrer, respektive der Halter des Fahrzeugs. 

Haftet der Fahrer auch wenn ein technischer Fehler eindeutig zum Unfall führt?

Wurde ein Unfall zweifelsfrei aufgrund technischer Fehler verursacht – etwa durch Assistenzsysteme, die durch den Lenker nicht übersteuerbar sind –  kann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalter, einen Regress/Rückgriff auf Dritte nehmen. Namentlich auf den Autohersteller oder den Systemzulieferer. Hier sind jedoch verschiedene Faktoren relevant und aufgrund der herrschenden Lehre und Rechtsprechung können derzeit noch nicht alle Fragen beantwortet werden. Zentral ist jedoch: Der Geschädigte erhält den Schadenersatz vom haftpflichtigen Halter beziehungsweise dessen Versicherung vergütet. Um allfällige Rückgriffe muss er sich im Sinne des Geschädigtenschutz nicht kümmern.

Muss der Fahrer in ähnlichen Fällen wie beim Unfall auf der A1 eingreifen?

Der Fahrer muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben und muss jederzeit in das Fahrgeschehen eingreifen können. Er kann sich beispielsweise nicht darauf verlassen, dass ein Assistenzsystem sein Fahrzeug einparkiert und er sich etwa durch telefonieren ablenken lässt.

Assistenzsysteme und selbstfahrende Autos sind die Zukunft. Wie bereiten sich Versicherungen darauf vor?

Wir verfolgen die technologischen Entwicklungen sehr genau und passen unsere Produkte und Dienstleistungen laufend dem Markt und den Kundenbedürfnissen an. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass mit dem Anstieg an selbstfahrenden und teilautonomen Fahrzeugen im Verkehr weniger und vor allem weniger schwere Unfälle mit Personenschäden gibt.

Und wer haftet bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Auto?

Darüber diskutieren Experten momentan intensiv. Wir gehen davon aus, dass die Halterhaftung mittelfristig dominierend bleibt. Sollte es zu Unfällen aufgrund technischer Fehler kommen, kann möglicherweise Regress auf Dritte genommen werden. Zudem wollen wir auch in Zukunft jedes Fahrzeug – ob selbstfahrend oder nicht – gegen Verlust oder Beschädigung versichern.

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Wie Elon Musk mit Tesla durchstartete

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Wie Elon Musk mit Tesla durchstartete
Tesla Motors, oder kurz Tesla, wurde 2003 von Silicon-Valley-Ingenieuren gegründet. Sie wollten beweisen, dass Elektrofahrzeuge herkömmlichen Autos überlegen sind.
quelle: getty images north america / joe raedle
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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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--Sevi--
01.06.2016 16:51registriert Oktober 2015
Der Witz ist ja, dass wenn ein normales Auto einen Unfall hat interessiert das niemanden. Aber wenn ein Tesla, welcher mit einem System ausgerüstet ist, welches nachweislich schon Unfälle verhindert hat, dann ist natürlich das böse Auto schuld, auch wenn der Fahrer am telefonieren ist. (was verboten ist, da es ja zu Unfällen führen kann...)
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Zeit_Genosse
01.06.2016 15:23registriert Februar 2014
Fahre seit vielen Jahren mit Radar-Assistenzsystem und traue dem an und für sich gut funktionierenden System nicht soweit, dass ich die Verantwortung abgeben würde. Es ist eine Unterstützung, mehr nicht. Doch diese Systeme entkoppeln einem gefühlsmässig vom Verkehrsgeschehen und damit verlängert sich die Reaktionszeit für Notfalleingriffe. Da ist noch ein langer Weg bis zu den selbststeuernden/-handelnden Autos. Es wird noch viel Juristengfutter auf den Tisch kommen.
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Nietram
01.06.2016 14:42registriert Januar 2014
Wenn der Fahrer schläft soll also der Abstands-Radar schuld sein?
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