Unter internationalem Druck macht der Bundesrat einen weiteren Schritt hin zu einem sauberen Schweizer Finanzplatz. Künftig soll auch jenen Ländern Steueramtshilfe nach OECD-Standard gewährt werden, mit welchen noch kein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet zu einem Gesetz, das die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch erlauben soll. Artikel 26 des OECD-Musterabkommens könnte damit auch auf Doppelbesteuerungsabkommen angewendet werden, die dem internationalen Standard noch nicht genügen. Parteien, Organisationen und Institute haben nun bis zum 5. Februar 2015 Zeit, eine Rückmeldung zu geben.
Mit dem Gesetz will die Regierung der Empfehlung des Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen nachkommen, ein dichtes Netz von Informationsaustauschabkommen zu schaffen. Dessen Plenarversammlung findet nächste Woche in Berlin statt.
Es handelt sich jedoch um eine Übergangslösung. Sobald ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Staat revidiert ist, findet das geplante Gesetz keine Anwendung mehr. In seiner Mitteilung betont der Bundesrat, dass die einseitige Anwendung nur unter der Wahrung der Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen erfolgt. (pma/sda)