Schweiz
Wirtschaft

Bundesrat will wegen Blockchain Wertpapierrecht anpassen

So will der Bundesrat auf Blockchain und Fintech reagieren

14.12.2018, 14:3014.12.2018, 16:25
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Bundespraesident Ueli Maurer spricht im Nationalrat an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 13. Dezember 2018, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Finanzminister Maurer präsentiert seine Massnahmen.Bild: KEYSTONE

Die neuen Finanztechnologien im Blockchain-Sektor sollen nicht stärker reguliert werden. Der Bundesrat will Blockchain- und Fintech-Firmen bestmögliche Rahmenbedingungen bieten. Gleichzeitig will er rigoros gegen Missbrauch vorgehen.

Gemäss dem am Freitag publizierten Bericht «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain in der Schweiz» beurteilt er die Innovationen als «bemerkenswert» und «potenziell vielversprechend». Die Technologie, auf der unter anderem Kryptowährungen wie Bitcoin beruhen, birgt laut dem Papier grosses Potenzial für die Wirtschaft und insbesondere für den Finanzsektor.

Finanzplatz schützen

Dabei verfolgt der Bundesrat in seiner «Auslegeordnung mit Fokus auf dem Finanzsektor» grundsätzlich einen Bottom-Up-Ansatz: Der Markt und die Gesellschaft sollen darüber entscheiden, welche Technologien sich durchsetzen. Die Politik habe dabei nur für optimale, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen.

Gleichzeitig legt der Bundesrat Wert darauf, im Blockchain-Bereich die Integrität und die Reputation des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu gewährleisten und zu schützen. Die Schweizer Behörden seien entschlossen, Missbräuche konsequent zu bekämpfen, heisst es dazu.

Bitcoin kein Wertpapier

Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat dabei auf digitale Vermögenswerte wie Bitcoin. Da die Kryptowährung nicht von einer zentralen Instanz ausgegeben werde, handelt es sich gemäss dem Bericht nicht um ein Wertpapier im klassischen Sinne.

Der Bericht unterscheidet in Sachen Kryptowährungen grob zwischen zwei Arten der auch «Token» genannten digitalen Münzen. Bei «immateriellen Vermögenswerten» wie Bitcoin sieht der Bericht zumindest in Bezug auf die Übertragung von solchen Kryptowährungen im zivilrechtlichen Sinne keinen Anpassungsbedarf.

Bei der zweiten Kategorie von Token handle es sich hingegen um andere Rechtspositionen wie etwa Forderungen, Mitgliedschaften oder auch Wertgegenstände. Diese Art von Token erfüllen nach Ansicht des Bundesrats eine ähnliche Funktion wie Wertpapiere.

Wertpapierrecht anpassen

Da die Besitzer von solchen Token in einer Blockchain beziehungsweise einem dezentralen Register (Distributed Ledger) erfasst sind, hält es der Bundesrat für gerechtfertigt, solchen Einträgen eine ähnliche Rechtswirkung zuzuerkennen wie einem Wertpapier. Um in diesem Rahmen einer höhere Rechtssicherheit zu bieten, schlägt der Bundesrat vor, das Wertpapierrecht anzupassen.

Zweck der geplanten Gesetzesänderung sei es, Wertrechte in dezentralen Registern rechtlich abzusichern und möglichst technologieneutral auszugestalten. Dazu gebe es aber im Detail noch viele offene Fragen, hält der Bericht fest.

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Vor allem finanzmarktrechtliche Auswirkungen, wie den Einfluss auf den Effektenhandel, gelte es dabei zu beachten. Ferner müsse geprüft werden, ob eine solche Weiterentwicklung des Wertpapierrechts neue Missbrauchsmöglichkeiten eröffne.

Hinzu kommt das steuerliche Umfeld. Hier spricht das Papier insbesondere Fragen der Mehrwertsteuer, der Stempelabgaben, der Verrechnungs- sowie Gewinn-, Einkommens- und Vermögenssteuer an. Diese bedürften einer vertieften Analyse, die vom Finanzdepartement 2019 angegangen werden soll. (aeg/sda/awp)

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