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Bankgeheimnis im Inland soll Steuerhinterzieher weiterhin schützen

Bankgeheimnis im Inland soll Steuerhinterzieher weiterhin schützen

16.11.2017, 11:0216.11.2017, 11:28
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Der Bundesrat beerdigt die Verschärfung des Steuerstrafrechts. Seine Pläne waren in den Räten auf Widerstand gestossen. Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern fordern daher, auf das Projekt zu verzichten. Der Bundesrat ist damit einverstanden.

Mit der Revision des Steuerstrafrechts wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Künftig sollten Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten.

Während die Linke die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüsste, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis. Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie.

Bankgeheimnis in der Verfassung?

Offen ist, ob die Initianten der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» bereit sind, das Volksbegehren unter diesen Umständen zurückzuziehen. Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts zu Stande gekommen. Sie will das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung verankern. Das soll sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Steuermoral in Gefahr

Der Bundesrat lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Mit diesem würden die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.

Die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung hätte nach Meinung des Bundesrates eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. (whr/sda)

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81 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mutzli
16.11.2017 11:37registriert Dezember 2016
Ach du heilige...man kanns den Steuerhinterziehern natürlich auch einfach machen. Dafür dürfen dann alle Ehrlichen mehr Steuern zahlen um die Ausfälle zu kompensieren. Schön zu sehen, wie sehr sich das Parlament die Paradise Papers zu Herzen nimmt...
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FrancoL
16.11.2017 11:21registriert November 2015
"Künftig sollten Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten"

Häufig fängt es mit einer Steuerhinterziehung an und beim schleifenden Übergang zwischen Hinterziehung und Betrug wäre es mehr als nur sinnvoll bei Verdacht auf Hinterziehung auf die Kontoakten zurückgreifen zu können. Es besteht ja dann immer noch die Gefahr dass nicht alles auf der Bank landet sondern in Bar oder zB Gold gehortet wird.
Aber was soll's der mit dem Lohnausweis ist ja der gelackmeierte und was wählt er mehrheitlich?
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Lowend
16.11.2017 12:56registriert Februar 2014
Die SVP und die Bürgerlichen stellen sich also schützend vor kriminelle Steuerbetrüger, die den ehrlichen Bürgern Milliardenschäden verursachen, aber sie bekämpfen dafür jeden noch so kleinen Betrugsversuch von IV oder Sozialhilfebeziehern, deren Schäden für die Allgemeinheit im tiefen Millionenbereich liegt.

Man sieht, die rechten Politiker schauen gut für ihre Financiers und verarschen die Bevölkerung nach Strich und Faden! Je weniger Geld du verdienst, desto strenger werden deine Finanzen geprüft, aber wer reich und kriminell genug ist, lebt dank den Rechten fast gratis hier.
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