Im Schweizer Steuersystem solle es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen Investitionen in die eigene Liegenschaft nicht mehr von den Steuern abgezogen werden dürfen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nahm die Arbeiten an ihrer Vorlage 2017 auf. Nun hat die Kommission die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die zuständige kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent des Wertes betragen muss, den man erzielen könnte, würde man die Liegenschaft auf dem freien Markt vermieten. Dasselbe gilt für Zweitwohnungen, auch wenn diese nicht dauernd bewohnt werden.
Es wird erwartet, dass die Vorlage in der kommenden Herbstsession in den Ständerat kommt. (sda)
Wer aber ein Sanierungsbedürftiges Haus kauft und es Instand stellen will, der macht nach dem Wegfall zweiter, da er seine Auslagen nicht mehr abziehen kann.
Dies könnte dazu führen, dass ältere Häuser und Liegenschaften nicht mehr gefragt sind und auch keine Sanierungen mehr vorgenommen werden. Die Nachfrage nach Neubauten könnte steigen.