Der Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai. Die Übersicht:
Ursprünglich hatte der die Schliessung von Bars und Beizen nicht vor dem 8. Juni aufheben wollen. Damit die Lokale wieder öffnen können, müssen sie jedoch strenge Bedingungen erfüllen. In einem ersten Schritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.
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Wie geplant wird am 11. Mai auch der Präsenzunterricht an Primar- und Sekundarschulen wieder aufgenommen. Dafür gelten ebenfalls Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden die Umsetzung regeln. Auch an Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai wieder Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abgehalten werden.
Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK bereits beschlossen hatte, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen. Der Bundesrat entspricht damit dem Antrag der EDK. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird. Hier ist der Bund allein zuständig.
Der Bundesrat hat entschieden, dass neben den Läden und Märkten am 11. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder geöffnet werden sollen. In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden. Botanische Gärten und Zoos bleiben bis am 8. Juni 2020 geschlossen.
Auch Sport ist wieder erlaubt: Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. In den Profiligen sollen Geisterspiele ab 8. Juni wieder erlaubt werden.
Schrittweise aufheben will der Bundesrat auch die coronabedingten Einreisebeschränkungen. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.
Der Festivalsommer dürfte ins Wasser fallen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen will der Bundesrat nicht vor September wieder erlauben. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung.
Sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die Übertragungsketten wieder flächendeckend rückverfolgen (Contact Tracing). Sie sollen infizierte Personen frühzeitig entdecken und dafür sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten Personen. Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte, wird informiert und unter Quarantäne gestellt. Diese muss eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die keiner Risikogruppe angehören, ist Teil der epidemiologischen Kontrolle. Diese Kosten gehen deshalb zu Lasten der Kantone. Das Testen von Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird wie bis anhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Das EDI hat zudem aufgrund der raschen technischen Entwicklung entschieden, den Tarif für die Analyse zu Lasten der OKP auf den 30. April 2020 auf 95 Franken zu senken.
Der Bevölkerung soll zudem eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt werden, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt. Die Betroffenen können sich anschliessend über die Infoline des BAG beraten lassen. Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Ausserdem wird die App nur während der Dauer der Krise eingesetzt. Diese Grundprinzipien müssen aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der nationalen Ethikkommission NEK garantiert sein.
(aeg)
Hoffe, es kommt gut...
Einerseits freue ich mich auf ein Stück Normalität, andererseits bin ich etwas zurückhaltend. Es heisst ja weiterhin "Reste à la maison", aber die Läden machen wieder auf, es suggeriert, dass man auch konsumieren und somit die wieder öffnenden Läden (noch mehr) unterstützen soll. Irgendwie passt das nicht ganz zusammen...