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Coronakrise: Kredit oder Entschädigung? Das sagt der Experte

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Die Coronakrise trifft vor allem die KMU und damit das Mark der Schweizer Wirtschaft hart.Bild: EPA

Was Selbstständige, Coiffeursalons oder Kunstschaffende jetzt tun können

Geschlossene Restaurants, Läden, Hotels, Coiffeursalons oder Kulturlokale leiden. Wie sie das Hilfspaket des Bundes jetzt nutzen können und zu welchen Schritten der Experte rät.
27.03.2020, 20:1827.03.2020, 20:20
Helene Obrist
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Zahlreiche Unternehmen, Selbstständige und Freischaffende Personen in der Schweiz sind von den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beeinträchtigt. Sie verlieren zahlreiche Aufträge oder mussten ihren Betrieb ganz schliessen. Betroffene haben nun drei verschiedene Möglichkeiten, um die wirtschaftlichen Folgen möglichst klein zu halten.

Wer Anspruch auf einen Kredit hat und wo man Erwerbsersatzentschädigung beantragen kann, beantwortet die folgende Auflistung. Zudem gibt Comparis-Experte Felix Schneuwly Tipps, welche finanzielle Unterstützung sich für wen am besten eignet.

Kurzarbeit

In einigen Kantonen sind wegen des Coronavirus erste Gesuche um Kurzarbeit eingegangen, was sich aber erst später in der Statistik des Bundes niederschlagen wird. (Symbolbild)
Bild: DPA-Zentralbild

Die Kurzarbeit ist die vorübergehende oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb. Mit dieser Möglichkeit können Arbeitsplätze erhalten bleiben und Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden nicht entlassen, wenn sie deren Löhne nicht mehr zahlen können. Die Kurzarbeit deckt jedoch nicht den Umsatzausfall, sondern 80 Prozent des wegfallenden Lohnes ab.

Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund die Bedingungen für die Kurzarbeit ausgeweitet und vereinfacht. Neu können Kurzarbeitsentschädigungen auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen beantragt werden.

Bespiele:

  • Restaurantbetreiberin mit sieben Mitarbeitenden, davon eine Person in der Lehrausbildung
  • Eventagentur mit dreissig Mitarbeitenden, ein Teil davon ist nur befristet oder im Stundenlohn angestellt

Wo kann die Kurzarbeit beantragt werden?

Je nachdem wo ein Unternehmen seinen Sitz hat, ist das jeweilige kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit für die Bearbeitung des Kurzarbeitgesuchs verantwortlich.

Das sagt der Experte:

«Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Unternehmen, die von den Corona-Massnahmen betroffen sind, sollten deshalb für ihre Mitarbeitenden so schnell wie möglich bei der Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Selbstständig Erwerbende bekommen keine Entschädigung für Kurzarbeit. Im Zuge der Coronakrise hat der Bund jedoch diese Gruppe Hilfe in Form einer Corona-Erwerbsersatzentschädigung zugesagt.»
Felix Schneuwyl

Erwerbsersatzentschädigung

ARCHIVBILD - ZUM THEMA DES SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMENS MIT KOSOVO AN DER SOMMERSESSION DER EIDGENOESSISCHEN RAETE AM MITTWOCH, 5. JUNI 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -  ...
Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat hat per Notrecht ein Hilfspaket mit dem Gesamtbetrag von 42 Milliarden Franken geschnürt. So will er den betroffenen Personen und Unternehmen wirtschaftlich unter die Arme greifen. Sofern keine weiteren Entschädigungen oder Versicherungsleistungen ausgezahlt werden, haben beispielsweise freischaffende Personen Anspruch auf die Corona-Erwerbsersatzentschädigung.

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn der Corona-Massnahmen erzielt wurde. Der Kostendeckel liegt aber bei höchstens 196 Franken pro Tag.

Wer kann die Entschädigung beantragen?

Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall erleiden, weil sie wegen den Massnahmen des Bundes nicht mehr arbeiten können.

Beispiele:

  • Eltern mit Kinder unter 12 Jahre, die Arbeit unterbrechen müssen
  • Freischaffende/r Grafikdesigner/in
  • Komiker/in
  • Inhaber/in eines Kosmetikstudios
  • Masseur/in

Wo kann die Entschädigung beantragt werden?

Diese Entschädigung erhält man nicht automatisch, sondern sie muss beantragt werden. Wer betroffen ist, muss die Entschädigung bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Das sagt der Experte:

«Folgende Personen erhalten eine Entschädigung: Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist; Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen oder Selbständigerwerbende, die aufgrund einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbotes einen Erwerbsausfall erleiden. Dazu gehören unter anderem freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Sofern keine weiteren Entschädigungen oder Versicherungsleistungen ausgezahlt werden, können sie bei der AHV-Ausgleichskasse eine Erwerbsersatzentschädigung beantragen.»
Felix Schneuwly

Kredit

ARCHIVBILD --- ZUR HEUTIGEN MELDUNG, DASS DER BUNDESRAT KUENFTIG DER POSTFINANCE ERLAUBEN WILL HYPOTHEKEN UND KREDITE ZU VERGEBEN, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Eine Mita ...
Bild: EQ IMAGES

Es werden zwischen zwei Arten von Krediten unterschieden: Bei Krediten bis zu 500'000 ist der Zinssatz null Prozent. Hier bürgt der Bund, wenn ein Unternehmen den Kredit in den nächsten fünf bis sieben Jahren nicht zurückzahlen kann.

Kredite die höher sind als 500'000 Franken werden vom Bund zu 85 Prozent abgesichert. Der Zins beträgt 0.5 Prozent.

Wer kann einen Kredit beantragen?

Alle Unternehmen, die wegen der Corona-Krise «wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind», dürfen einen Kredit beantragen. Sie können Überbrückungskredite im Umfang von maximal 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bei ihrer Hausbank beantragen. Das Formular ist hier verfügbar.

  • Restaurant
  • Eventagentur
  • Blumengeschäft
  • Coiffeursalon

Wo kann ein Kredit beantragt werden?

Der Überbrückungskredit kann mit diesem Formular bei der persönlichen Hausbank beantragt werden. Der Kredit beträgt maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes.

Das sagt der Experte:

«Es ist aktuell sehr einfach und unbürokratisch, einen Kredit zu erhalten, weil der Bund bürgt. Doch Unternehmen sollten sich nicht der Illusion hingeben, dass damit alle Probleme gelöst sind. Sie werden lediglich verschoben. Eine Firma, die schon immer etwas knapp bei Kasse war und kaum Reserven hat, muss sich einfach bewusst sein, dass es schwierig werden wird, den Kredit zurückzuzahlen. Gerade die Gastro- oder Hotelleriebranche, die auch schon vorher mit strukturellen Problemen zu kämpfen hatte, ist davon stark betroffen. Bleibt ein Unternehmen auf hohen Fixkosten sitzen, empfehle ich eher individuelle Lösungen. Zum Beispiel das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Lokalmiete* zu senken oder in Raten zahlen zu können.»
Felix Schneuwly

*Um Privatpersonen und Mieter von Geschäftsräumen zu unterstützen, hat der Bundesrat heute Freitag zudem die Nachfrist bei Zahlungsverzug von 30 auf 90 Tage verlängert. Gerät ein Mieter mit der Miete in Verzug, kann ihm der Vermieter nach Ablauf der Nachfrist kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt nur 30 Tage.

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Stargoli
27.03.2020 21:06registriert Januar 2015
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn der Corona-Massnahmen erzielt wurde.
Was passiert wenn man sich erst Anfang Februar selbstständig gemacht hat und noch kein durchschnittliches Einkommen hat?
Meine Frau und ich sind leider in dieser verzwickten Lage. Angemeldet haben wir uns mal.
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Tom Holwerda
27.03.2020 20:42registriert März 2020
Das Massnahmenpaket ist umfassend, leider werden nicht oder noch nicht alle Selbständigerwerbenden berücksichtigt.
Bis jetzt gehen EinzelunternehmerInnen wie Taxifahrer, Osteopathen, Fotografen, Physiotherapeuten, Reinigungskräfte leer aus. Sie können oder müssen ihr Geschaft nicht total schliessen, haben aber so gut wie keinen Umsatz.
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