British American Tobacco (BAT), der weltweit zweitgrösste Tabakkonzern, hat eine Klage gegen das Schweizer Unternehmen Oettinger Davidoff eingereicht. Dieses würde in der Schweiz illegale Produkte vertreiben und damit den Wettbewerb verzerren. Es geht um Snus, ein in der Eishockeyszene verbreiteter Mundtabak, den man sich in kleinen Portionen unter die Lippe klemmt. Davidoff importiert für die Kiosk-Kette Valora die Marken Makla, Thunder und Offroad. BAT beliefert die Kioske seit Dezember mit Lundgrens.
BAT versucht mit zwei Gerichtsprozessen, die Konkurrenz aus den Kiosken zu drängen. In einem Schnellverfahren beantragte der Konzern als vorsorgliche Massnahme ein Verbot von Davidoff-Produkten, unterlag damit jedoch vor Bundesgericht. BAT könne allfällig erlittene Verluste auch nachträglich in einem Schadenersatzprozess einfordern, heisst es im Urteil. Das Hauptverfahren ist noch hängig.
Der britische Tabakmulti hat das Potenzial des Schweizer Snus-Marktes früh erkannt, versuchte anfangs aber, die Konkurrenz mit anderen Mitteln auszuschalten. Die Geschichte beginnt mit CVP-Nationalrat Peter Hess, der 1991 ein Snus-Verbot gefordert hatte. 1995 wurde es eingeführt. Offiziell handelte Hess im Interesse der Gesundheit und warnte vor dem «Tabaksuchtmittel». Erst später wurde bekannt, dass Hess die Interessen der Tabakindustrie vertrat. Er hatte ein Verwaltungsratsmandat von BAT, das er als Nationalratspräsident nicht sauber deklariert hatte und überstürzt abgeben musste. Für den Konzern bedeutete der Mundtabak Konkurrenz für das Zigarettengeschäft.
Trotz des Verbots boomt Snus in der Schweiz. Derzeit wird so viel konsumiert wie nie zuvor. Die eidgenössische Zollverwaltung registrierte 2016 alleine aus Schweden einen Import von 66 Tonnen Kau-, Rollen- und Schnupftabak. Vor zehn Jahren war es noch eine Tonne. Für den Anstieg ist Snus verantwortlich. Während die Verbote den Markt in umliegenden Ländern ausgetrocknet haben, floriert er in der Schweiz, weil die Tabakindustrie eine Gesetzeslücke ausnützt.
Mit dem Verbot von 1995 wurde Snus als Pulver oder Granulat definiert. Die Tabakkonzerne änderten vor einigen Jahren einfach die Form des Mundtabaks und boten ihn fein geschnitten an. Im August 2016 präzisierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Weisung, das Produkt sei auch in dieser Form verboten. Die Industrie weicht deshalb auf andere Tricks aus und bietet den Mundtabak nun in lehmartiger und loser Form an. Der eine Trickser bezichtigt nun den anderen, falsch zu spielen. BAT wirft Davidoff vor, weiterhin auch illegale Schnitttabakprodukte zu verkaufen. Davidoff argumentiert, die BAG-Weisung sei widersprüchlich und zivilgerichtlich ohnehin bedeutungslos.
Der Streit der Tabakgiganten ist nicht der einzige auf dem Snus-Markt. Fünf weitere Verfahren sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, wie dieses auf Anfrage bestätigt. Es geht um Fälle, bei denen die Zollverwaltung Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt hat. Diese hat zudem im vergangenen Halbjahr mehrere hundert Kilogramm an der Grenze abgefangen und ins Ausland zurückgeschickt.
Hinzu kommt ein weiteres Verfahren: Die St. Galler Tabakfirma Wellauer wehrt sich gegen die verweigerte Zulassung einiger Produkte und engagiert einen prominenten Anwalt: FDP-Ständerat Andrea Caroni. Dieser setzt sich mit anderen Snus-Politikern wie Lukas Reimann (SVP/SG) zudem für eine politische Lösung des Problems ein. Sie haben bereits erreicht, dass das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt hat, das Verbot aufzuheben.
Im politischen Kampf mischt auch BAT mit. Der Konzern lobbyiert für eine Legalisierung, weil sich die getricksten Snus-Produkte weniger gut verkaufen als das Original. Während Valora einen Umsatzrückgang verzeichnet, zieht das Geschäft von Online-Shops an. BAT hat das Argumentarium angepasst. Die Tabaklobbyisten sprechen nicht mehr wie 1991 von einem gefährlichen Suchtmittel, sondern preisen die gesundheitlichen Vorteile gegenüber Zigaretten an. (aargauerzeitung.ch)