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Wirtschaft

Coronavirus: Versicherungen tricksen Gastronomen aus, um nicht zu zahlen

Gestapelte Stuehle vor dem geschlossenen Restaurant Cucaracha in der Steinenvorstadt in Basel am Montag, 30. Maerz 2020. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Während des staatlich verordneten Lockdowns mussten die Restaurants schliessen.Bild: KEYSTONE

Versicherungen wollen nicht zahlen – jetzt wehren sich die Gastro-Riesen mit Klagen

Viele kleine Wirte sind schon eingeknickt, doch die Betreiber grosser Ketten pochen auf eine volle Entschädigung der Corona-Schäden – die Versicherer zittern um dreistellige Millionenbeträge.
26.08.2020, 07:2526.08.2020, 07:49
daniel zulauf / ch media
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In wirtschaftlichen Krisenzeiten haben Grossbetriebe einen längeren Schnauf als Kleinunternehmen. Die Versicherungswirtschaft kennt dieses darwinistische Prinzip und weiss es für sich zu nutzen.

Hunderten, wenn nicht Tausenden von verzweifelten Wirten haben die grossen Assekuranzkonzerne in den vergangenen Wochen Geldzahlungen angeboten, um allfällige Entschädigungsansprüche aus Epidemiepolicen aus der Zeit des Lockdowns «pragmatisch» und «schnell» abzugelten. Darunter waren nebst einigen wirklich ernsthaften Vergleichsangeboten auch viele «freiwillige» Ausgleichsofferten, die im Urteil von Betroffenen äusserst dürftig ausfielen.

Gastro-Multis pochen auf Entschädigung

Trotzdem haben viele Beizer aus purem Geldmangel auch diese Angebote angenommen. Damit nahmen sie sich allerdings selbst die Chance, die tatsächlich geschuldete Leistung des Versicherers auf gerichtlichem Weg zu erstreiten.

Doch so lassen grosse Gastrounternehmen offensichtlich nicht mit sich umspringen. Viele gehen gerichtlich gegen ihre Versicherungen vor, um diese zum Ausgleich der Ertragsausfälle in der Zeit des zweimonatigen Lockdowns zu zwingen.

Gerichte müssen entscheiden

Eine solche Klage strengt beispielsweise das traditionsreiche Luzerner Gastrounternehmen Heini Conditorei AG gegen Axa an, wie Geschäftsführer Bruno Heini auf Anfrage bestätigt. Die 180 Angestellten erwirtschaftet in den Kaffees und Produktionsbetrieben der Firma einen zweistelligen Millionenumsatz pro Jahr. Entsprechend hoch waren die Ertragsausfälle in der Zeit des staatlich verordneten Stillstandes.

Heini erwartet von Axa die volle vertragliche Leistung. Derweil stellt sich die Versicherung aber auf den Standpunkt, dass Epidemiepolicen im Fall einer Pandemie keine Leistungsverpflichtung auslösen. Die Frage wird in verschiedenen Rechtsgutachten je nach Partei unterschiedlich beurteilt. Jetzt sind die Gerichte am Zug.

Es geht um dreistellige Millionenbeträge

Die Zürcher Anwältin Evalotta Samuelsson hat am 6. Mai beim Zürcher Handelsgericht eine der schweizweit ersten Klagen deponiert. Kläger ist ein Gastrounternehmen mit mehr als 30 Betrieben, das mit über 700 Angestellten annährend 70 Millionen Franken Jahresumsatz einspielt.

Samuelsson vertritt eine ganze Menge von Klienten mit ähnlich gelagerten Fällen insbesondere gegen Allianz. «Wenn wir damit durchkommen, steht für die Allianz ein dreistelliger Millionenbetrag auf dem Spiel», vermutet sie.

Die Allianz wiegelt ab

Auch Volker Pribnow, ein auf Haftpflichtfälle spezialisierter Rechtsanwalt in Baden, zählt mehrere grosse Gastrofirmen zu seinen Klienten. Auch er hat unlängst in Zürich eine Klage gegen einen grossen Versicherungskonzern deponiert. Die Zurich Versicherung will unter Verweis auf eine Pandemieausschlussklausel in einigen ihrer Verträge keine Zahlung leisten. Remimag und Pribnow erwarten dagegen eine vollständige Deckung. Sie bestreiten die Wirksamkeit der Klausel. Remimag ist ein Zentralschweizer Gastromulti: 24 Betriebe, über 70 Millionen Franken Umsatz, mehr als 600 Angestellte.

Für die Assekuranz steht viel auf dem Spiel. Noch zeigen diese aber nicht überall das gleiche trübe Bild. Während Helvetia am Dienstag einen Semesterverlust ankündigen musste, gibt man sich bei Allianz Schweiz immer noch betont gelassen. Die Schadenlast habe sich in Zeiten von Corona in Grenzen gehalten, da Allianz Schweiz weder Epidemie- noch Pandemieversicherungen anbiete, teilte der Konzern ebenfalls am Dienstag mit – trotz der anhängigen gerichtlichen Forderungen im Zusammenhang mit den an die Gastrobranche verkauften «Hygienepolicen».

Versicherungen künden Policen

Derweil kündigen die Versicherungen durchs Band die noch laufenden Epidemiepolicen. Das Risiko einer breit auftretenden Seuche sei nicht versicherbar lautet die durchaus plausible Begründung dafür. Versicherungen funktionieren, wenn viele das Risiko von ein paar wenigen Betroffenen zahlen. Das Coronavirus aber trifft jeden.

Ob die Gastrobranche ihre Ertragsausfallrisiken dereinst trotzdem noch decken kann, bleibt abzuwarten. Der vermutlich einzige praktikable Weg wäre eine Lösung nach dem Vorbild des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, das eine gemeinsame Risikodeckung durch Bund und private Versicherer regelt. Entsprechende Ansätze werden zwischen grossen Rückversicherern und Regierungen offenbar bereits diskutiert.

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ECHT jetzt? Diese Restaurants haben in Sachen Dekoration den Vogel abgeschossen
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"Für Risikopatienten ist es nicht einfach, wenn die Restaurants wieder geöffnet sind"
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53 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Oigen aka Trudi aka Kevin
26.08.2020 07:37registriert August 2018
"Derweil kündigen die Versicherungen durchs Band die noch laufenden Epidemiepolicen."

bitte was? man bezahlt jahrelang ein und wenns soweit ist wird die police gekündigt?

Ach wie toll ist doch unser geldgeiles system
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Glenn Quagmire
26.08.2020 07:48registriert Juli 2015
Selbst Gastronomiebetriebe mit Pandemieversicherung müssen aufs Geld warten... Wann werden diesen räuberischen Konzernen endlich mal die Leviten gelesen? Versicherungen sind noch schlimmer als Banken
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Unbearable
26.08.2020 07:56registriert April 2017
Wieso braucht es ein Gericht dafür? Haben die keinen Duden?

"Pandemie, die: sich weit ausbreitende, ganze Landstriche, Länder erfassende Seuche; *Epidemie* großen Ausmaßes"
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