Weitere Kantone verschärfen die Maskentragepflicht. Ab Donnerstag gilt sie im Kanton Zürich auch in Einkaufsläden, am Freitag folgt die Pflicht im Kanton Freiburg und nächste Woche stösst auch der Kanton Wallis hinzu. Die Regel klingt eigentlich einfach: Wer einkaufen gehen will, muss Mund und Nase mit einer Maske schützen.
Am Mittwoch morgen herrschte aber bei den Detailhändlern noch Verwirrung. watson erfuhr von Migros-Kaderleuten, dass es noch unklar sei, ob die Maskenpflicht auch für das Personal gelten werde. Die Verordnungen, die in den Kantonen beschlossen wurden, sehen nämlich eine Ausnahme vor. So müssen Angestellte die Maske nicht tragen, falls sie «durch eine physische Abtrennung (z. B. Plexiglasscheiben) geschützt» werden.
Eine Umfrage unter den Detailhändlern zeigt: Die Unterschiede sind regional gross, eine Linie wurde – wenn überhaupt – erst im Verlauf des gestrigen Tages gefunden.
So etwa bei der Migros, die sich in regionalen Genossenschaften organisiert, deren Grenzen nicht mit den Kantonsgrenzen übereinstimmen. Auffällig ist das bei der Zürcher Sektion der Migros: Sie betreibt Filialen nicht nur im Kanton Zürich, sondern auch in Glarus, Schwyz und einem Teil des Kantons St.Gallen – wobei es Ausnahmen gibt: So wird die Region Winterthur von der Migros Ostschweiz aus koordiniert.
Gestern Mittwoch mussten sich die Genossenschaften absprechen, Szenarien durchspielen und Regeln abmachen. Aus Zürich hiess es dann kurz nach Mittag: «Wir werden in den Supermärkten, Fachmärkten, in den Gastrobetrieben die Maskenpflicht durchsetzen, so wie es von den Kantonen angeordnet wurde.»
Das heisst: «Die Mitarbeitenden werden in öffentlich zugänglichen Räumen wie den Verkaufsflächen eine Maske tragen», sagt Sprecherin Gabriela Ursprung. Eine Ausnahme gebe es beim Personal an den Kassen, die über einen fixen Arbeitsplatz verfügen und von einer Plexiglasscheibe geschützt sind. Für den Spezialfall Winterthur sei man im Gespräch, damit es im Kanton Zürich eine einheitliche Praxis gibt.
Ähnlich wird es in Basel umgesetzt, wobei man dort den Migros-Kassiererinnen und -Kassierern die Wahl lässt. «Die Mitarbeitenden können die Maske hinter der Plexiglasscheibe ausziehen. Auf dem Weg dorthin oder auf der Verkaufsfläche gilt aber auch für sie die Maskenpflicht», sagt der Basler Migros-Sprecher Moritz Weisskopf. Die Erfahrung zeige, dass das Kassen-Personal hinter der Scheibe lieber auf die Masken verzichte.
Strikter ist man bei Coop. Dort orientiert man sich an den Kundinnen und Kunden: Wenn diese eine Maske tragen müssen, dann tun es auch die Coop-Mitarbeitenden. Und zwar unabhängig der Funktion. Sprecher Patrick Häfliger sagt dazu: «In den Kantonen mit Maskenpflicht trägt auch das Personal eine Maske. Dort, wo keine solche Pflicht besteht, ist die Benutzung der Masken freiwillig.» Er betont, dass man dem Personal heute schon schweizweit Masken zur Verfügung stelle.
Strikte Regeln gibt's auch beim Discounter Lidl: Das Unternehmen teilt mit, dass für Mitarbeitende in allen 145 Filialen die Maskenpflicht gilt – unabhängig davon, ob der Kanton eine solche Pflicht eingeführt hat oder nicht.
Dass es nun zumindest bei der Migros zu Unterschieden zwischen Kassen-Personal und Kundschaft kommt, stört das Unternehmen nicht. Die Kommunikationsabteilung verweist auf das «ausgeklügelte und sehr erfolgreiche Schutzkonzept», weswegen es weder bei den Mitarbeitenden, noch bei der Kundschaft zu «nennenswerten Krankheitsausbrüchen» gekommen sei.
Die Covid-Verordnungen der Kantone sehen nicht nur diese Unterschiede ausdrücklich vor, sondern auch, was im Fall eines Verstosses passiert. So schreibt der Zürcher Regierungsrat zur Maskenpflicht, dass ein Verstoss «mit Busse bis zu 10'000 Franken» bestraft wird – auch, falls nötig, unter Beibezug von Polizeikräften.
Ja das ist Mist für die wo die Masken den ganzen Tag tragen müssen. Das sollte man aber bevor man so etwas einführt berücksichtigen. Vielleicht mehr Pausen für das Personal einführen, wo dieses auch an die frische Luft kann zum durchatmen.