430'000 Frauen in der Schweiz wurden in ihrem Leben bereits Opfer von sexueller Gewalt – ungefähr so viele Menschen, wie in der Stadt Zürich wohnen. Das zeigte kürzlich eine Umfrage des gfs.bern im Auftrag von Amnesty International.
Wer deswegen klagt, bekommt selten recht. Laut einer Studie der Universität Genf verlieren die Opfer in 82,8 Prozent der Fälle. Denn sexuelle Belästigung passiert oft im Verborgenen und es ist schwierig, das beanstandete Verhalten zu beweisen. Im Zivilrecht hat aber das mutmassliche Opfer eine vermeintliche Tat zu beweisen.
Mit einer parlamentarischen Initiative, die am Montagnachmittag im Parlament auf der Traktandenliste steht, will der SP-Politiker Mathias Reynard Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nun besser schützen. Sie sollen die sexuelle Belästigung nicht mehr beweisen, sondern nur noch glaubhaft machen müssen. Ein Vorwurf ist dann glaubhaft, wenn dieser dem Richter wahrscheinlich erscheint.
Im Klartext: Nicht mehr das Opfer soll den sexuellen Übergriff beweisen müssen, sondern der mutmassliche Täter seine Unschuld. «Heute schweigen viele Opfer, weil diejenigen, die vor Gericht gehen, fast keine Chance haben. Das sollte uns schockieren», sagt Reynard zu watson. Die Erfolgschancen für Reynards Vorstoss im Parlament sind jedoch klein. Aber schön der Reihe nach.
Der Vorstoss sieht eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vor. Dort gilt die Beweislasterleichterung bereits für andere mögliche Formen der Diskriminierung in der Arbeitswelt – etwa bei der Aufgabenzuteilung, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen oder der Entlöhnung. Reynard verweist auf eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft, wonach 18,1 Prozent der befragten Personen in ihrem gesamten Erwerbsleben mindestens einmal sexuell belästigt wurden (28,3 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer).
Jetzt, wo sich die Opfer von sexueller Belästigung mit MeToo und Co. immer mehr Gehör verschaffen, solle es den Opfern einfacher gemacht werden, Belästigungen am Arbeitsplatz anzuzeigen. Reynard: «Die Politik kann nicht länger untätig bleiben.»
In den USA, Frankreich und Deutschland ist die Erleichterung der Beweislast bei Fällen von sexueller Belästigung bereits gelebte Praxis. Die von Reynard geforderte Beweislasterleichterung bei Fällen von sexueller Belästigung ist auch bereits mehrfach im Parlament diskutiert worden. So enthielt etwa der Entwurf des Bundesrates zum eidgenössischen Gleichstellungsgesetz 1993 eine entsprechende Regelung, die von den Räten jedoch abgelehnt wurde. Die letzte Abstimmung im Parlament zu diesem Thema reicht mehr als acht Jahre zurück.
Es handelt sich um einen heiklen Vorstoss, zum einen, weil es Fälle gibt, in denen Männer zu Unrecht beschuldigt werden. Zum anderen gehöre die Unschuldsvermutung zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, schreibt die Rechtskommission des Nationalrats, welche den Text im Februar 2019 prüfte. Sie lehnt eine entsprechende Beweislasterleichterung denn auch ab. In Fällen sexueller Belästigung würde es dem Arbeitgeber zudem kaum je gelingen, einen Nachweis zu erbringen, dass keine Diskriminierung vorliegt, steht in der Erläuterung der Kommission weiter.
Reynard lässt diese Argumente nicht gelten: «Hinter all diesen Fragen zu Belästigung oder sexueller Gewalt steht die – sehr männliche – Angst, zu Unrecht verurteilt zu werden. Dabei würden wir nicht anfangen, Menschen ohne Beweise zu verurteilen.» Die erleichterte Beweislast heisse nicht die Umkehrung der Belastung. Das Opfer müsste eine Reihe von Hinweisen liefern, die ausreichen, um Diskriminierung als Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu betrachten und eine mögliche Verurteilung herbeizuführen.
Trotzdem heikles Thema, denn oft bleibt die sexuelle Belästigung im Verborgenen und wird schweigend ertragen - was definitiv auch kein annehmbarer Zustand ist.
„Ach, jetzt tu doch nicht so, wirst dich ja wohl zu wehren wissen.“