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Flüchtlinge dürfen nicht mehr nach Hause, dafür schneller arbeiten

ZUR NOTUNTERKUNFT FUER ABGEWIESENE ASYLBEWERBER IN KALTBACH STELLEN WIR IHNEN HEUTE, MITTWOCH, 29. MAERZ 2017, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- View into a room with bunk beds and perso ...
Asylsuchenden soll der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden (Symbolbild).Bild: KEYSTONE

Flüchtlinge sollen nicht mehr nach Hause dürfen, dafür bei uns schneller arbeiten

Der Bundesrat verschärft die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Sie dürfen nicht mehr in ihre Heimatländer reisen. Ausserdem soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
26.08.2020, 11:2126.08.2020, 15:42
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Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge soll – analog zu anerkannten Flüchtlingen – ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Das hat der Bund am Mittwoch in einer Medienmitteilung mitgeteilt. Zudem soll diesen Personen der Zugang zum Arbeitsmarkt hier in der Schweiz erleichtert werden, damit sie rascher auf eigenen Füssen stehen können.

Gleichzeitig sieht der Bundesrat Erleichterungen beim Wohnungswechsel im Inland vor, um die berufliche Integration zu fördern. Für eine neue Stelle oder Ausbildung dürfen vorläufig Aufgenommene neu den Kanton wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Sozialhilfe beziehen.

Informationen über die Bedingungen für die Arbeitsmarktzulassung sollen direkt auf die Ausländerausweise gedruckt werden.

Heimreisen verboten

Eine Reise in die Heimat- und Herkunftsstaaten ist nach der Vorlage für vorläufig Aufgenommene generell untersagt. Damit setzt der Bundesrat die Motion von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP) um. Bei einem Verstoss erlischt ihre vorläufige Aufnahme automatisch. Eine Ausnahme vom Verbot soll nur möglich sein, wenn eine Reise zur Vorbereitung der selbstständigen, definitiven Ausreise und Rückkehr in die Heimat notwendig ist.

Konkret sollen Reisen beim Tod oder bei einer Krankheit eines Familienangehörigen, Reisen wie Schul- oder Ausbildungsreisen, die der Integration dienen, oder Reisen aus beruflichen Gründen ins grenznahe Ausland im Einzelfall weiterhin bewilligt werden können. Der Bundesrat wird die Ausnahmen auf Verordnungsstufe regeln.

Die Vernehmlassungsantworten auf die Gesetzesänderung seien mehrheitlich positiv ausgefallen, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrates vom Mittwoch. Es seien aber auch Befürchtungen geäussert worden, dass das Recht auf Familienleben eingeschränkt werde. Damit dies nicht passiere, seien Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausserdem sei sichergestellt, dass jedes Gesuch sorgfältig geprüft werde. (cki)

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62 Kommentare
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w'ever
26.08.2020 11:44registriert Februar 2016
moment mal.
personen flüchten aus ihrem heimatland (vermutlich wegen verfolgung des glaubens oder krieg), werden hier vorübergehend aufnommen, und diese reisen ab und zu wieder zurück in ihr herkunftsland?!?
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el perro
26.08.2020 12:24registriert November 2019
Wenn ein "Flüchtling" in sein Heimatland reist, ist es kein Flüchtling und sollte das Aufenthaltsrecht, samt finanzieller Zuschüsse sofort verlieren.
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Stef171
26.08.2020 12:53registriert Juni 2020
Es ist einfach irgendwie nur krank das geflüchtete um Asyl anklopfen weil diese verfolgt / gefoltert / um Ihr Leben fürchten müssen und dann ohne jeglichre probleme in diese Länder zurückkehren könne als ob nie was gewesen wäre ???
So funktioniert die Asylpolitik
Übrigens habe ich hier noch kein einzigen Rohyngia Flüchtling gesehen......wahrscheinlich kein Geld für die Reise nach Europa
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