Kurz vor Weihnachten hatte das Fürstentum Liechtenstein die 1000er-Marke der berüchtigten 14-Tage-Inzidenz bestätigter Fälle pro 100'000 Einwohner geknackt. Am 25. Dezember war der Höhepunkt erreicht, seither stabilisieren sich die Fallzahlen langsam. Am Donnerstag hat der Zweiwochenindex noch immer gut 960 Fälle pro 100'000 Einwohner angezeigt.
Zum Vergleich: Der Schweizer 14-Tages-Schnitt liegt zurzeit bei 516 Fällen. Das Fürstentum ist damit einer der ärgsten Coronahotspots Mitteleuropas.
Dennoch wartet Liechtenstein – im Gegensatz zu sämtlichen EU-Staaten sowie der Schweiz – mit dem Impfstart noch zu. Für heute Freitag hat die liechtensteinische Regierung eine Medienkonferenz anberaumt, wo es zu diesem Thema neue Informationen geben dürfte. Bis dahin heisst es von der Regierung, es werde abgewartet, abgeklärt, nichts überstürzt.
Schnurstracks auf die Quarantäneliste also mit der konstitutionellen Erbmonarchie? «Wenn die Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz, kommt das Land auf die Quarantäneliste», heisst es in den aktuellen Quarantänekriterien der Schweiz. Die Differenz zwischen der Schweiz und Liechtenstein betrug gestern Donnerstag 444.
Natürlich winken alle Beteiligten ab. Zuallererst das Fürstentum selber: Eine pandemiebedingte Abschottung bedeutete für Liechtenstein so etwas wie der Untergang. Als einziges Land weltweit verzeichnet der Zwergstaat nämlich mehr Arbeitstätige als Einwohner: Von über 40'000 Berufstätigen sind über 50 Prozent Grenzgänger aus der Schweiz oder aus Österreich. Mehr als die Hälfte der Pendler wiederum kommt aus der Schweiz, ein Grossteil aus dem st.-gallischen Rheintal.
Ausserdem ist das liechtensteinische Gesundheitswesen – ob Pandemie herrscht oder nicht – aufs engste mit dem schweizerischen verknüpft. Die Spitalversorgung wird neben der Basisversorgung durch das Landesspital in Vaduz vor allem durch die Spitäler Grabs (SG) und Chur (GR) gesichert. Das alles garantieren unzählige bilaterale Verträge, Abkommen und Vereinbarungen.
Liechtensteinische Covid-19-Patienten, die eine intensivmedizinische Betreuung brauchen, werden ausschliesslich in der Schweiz versorgt. Wie viele Fälle das bisher waren, geben die Behörden nicht bekannt.
Das liechtensteinische Amt für Gesundheit arbeitet ausserdem eng mit dem Bundesamt für Gesundheit zusammen. So ist die liechtensteinische Amtsärztin in das Netzwerk der Schweizer Kantonsärzte eingebunden, die Amtsapothekerin in das Netzwerk der Kantonsapotheker.
In der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz ist Liechtenstein ebenfalls vertreten, allerdings ohne Stimmrecht.
Die Zusammenarbeit hat einen lange Geschichte: Der Zollgebietsvertrag, auf dem die meisten Übernahmen von Schweizer Gesetzen und Verordnungen juristisch beruhen, stammt von 1923. Auch die Währungsunion von 1980 garantiert den Anschluss an den Schweizer Wirtschaftsraum.
Das Schweizer Epidemiengesetz kommt über den Zollvertrag auch in Liechtenstein zur Anwendung. Kleinere Querelen gibt es ab und zu in Steuerfragen. Und gar nicht überall gute Laune herrschte hierzulande, als Liechtenstein im Jahr 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beitrat.
Auch mit Österreich arbeitet das Fürstentum eng und gerne zusammen – die Fürstenfamilie entstammt schliesslich dem österreichischen Adel.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist auf Anfrage darauf hin, dass «Grenzgebiete im Rahmen der Covid-19-Verordnung zum internationalen Personenverkehr von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können», auch wenn sie eines oder mehrere Kriterien dafür erfüllten. «Der Entscheid liegt im Ermessen des Bundesrats», so das BAG.
Benjamin Schindler, Staatsrechtler an der Universität St.Gallen und Ersatzrichter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, sagt: «Das Fürstentum wird faktisch – und zum Teil auch rechtlich – in vielen Bereichen wie ein Kanton und nicht wie ein ausländischer Staat behandelt.» Seitdem die Schweiz und Liechtenstein zudem dem Schengen-Dublin-Raum angehören, finden keinerlei Grenzkontrollen mehr statt. Eine Infrastruktur dafür würde dementsprechend vollständig fehlen, da diese Aufgabe «sinnvollerweise nur vom Zoll beziehungsweise dem Grenzwachtkorps wahrgenommen werden kann».
Auch hegt der Staatsrechtler Zweifel, ob es tatsächlich im Ermessen des Bundesrats läge, Liechtenstein auf die Quarantäneliste zu setzen:
Der entsprechende Rahmenvertrag vom 3. Dezember 2008 scheine ihm das zu verbieten. Dort ist unter Artikel 15 zu lesen: «Führt die Schweiz vorübergehende Grenzkontrollen ein, werden diese durch die aufgrund des Zollvertrages in Liechtenstein zuständigen schweizerischen Behörden an der liechtensteinisch-österreichischen Binnengrenze sowie gemäss Artikel 13 und 14 durchgeführt.»
Für den Fall der Fälle hat das Fürstentum dennoch vorgesorgt: Im Landesspital sind seit vergangenem Frühling acht Beatmungsgeräte eingelagert. Das zuständige Ministerium für Gesellschaft bestätigt diesbezügliche Recherchen von CH Media. (saw/aargauerzeitung.ch)