Im Gegensatz zum Ständerat will die zuständige Nationalratskommission die Umtauschfrist für Banknoten abschaffen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten nach Ablauf einer Frist plötzlich ihren Wert verlören, so die Begründung.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) sprach sich mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Abschaffung der Umtauschfrist aus, wie sie am Mittwoch mitteilte. Eine Minderheit wollte an der Umtauschfrist festhalten.
Auch der Ständerat hatte sich in der Wintersession dafür ausgesprochen, die der Frist beizubehalten. Unter anderem gab es Bedenken, dass das Kriminalitätsrisiko steige, wenn alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden könnten.
Die Nationalratskommission folgt aber mehrheitlich den Plänen des Bundesrats, der die Umtauschfrist von 20 Jahren für von der Nationalbank zurückgerufene Notenserien abschaffen will. Eine Mehrheit der WAK machte geltend, dass die Schweiz mit der Umtauschfrist im internationalen Vergleich fast alleine dastehe.
Bei der Regelung geht es auch um Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. Würde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.
Die WAK schlägt vor, dass 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie an Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt werden soll, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei soll der vom Ständerat beschlossene Verteilschlüssel gelten. Der Ständerat hatte sich dafür ausgesprochen, ein Fünftel des Gegenwerts an den Fonds zu zahlen. (aeg/sda)