Schweiz
Wirtschaft

Bank wollte Gold im Wert von 350'000 Franken behalten – Kunde wehrt sich

Bank wollte seine 299 Unzen Gold nicht herausrücken – jetzt hat der Kunde Recht bekommen

Das Bundesgericht hat die Klage eines Deutschen teilweise gutgeheissen. Der Mann wollte im Januar 2014 Gold im Wert von rund 350'000 Franken in natura abheben. Weil er das Formular zur Versteuerung nicht unterzeichnete, verwehrte ihm die Bank die Auszahlung.
16.01.2020, 21:5117.01.2020, 08:48
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299 Unzen Gold wollte ein Deutscher im Januar 2014 von seinem Konto abheben. Damals entsprach dies einem Wert von rund 350'000 Franken. (Symbolbild)Bild: chmedia

Vor dem Bezirksgericht blitzte er ab und vor dem Aargauer Obergericht auch. Erst das Bundesgericht hält die Klage des Deutschen Goldbesitzers für teilweise gerechtfertigt, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Der Mann hatte auf einem Edelmetallkonto einer Schweizer Bank Gold im Wert von mehreren hunderttausend Franken angehäuft. Im Januar 2014 wollte er sich die 299 Unzen aushändigen lassen – in natura. Der Bankangestellte forderte ihn auf, dafür ein sogenanntes Offenlegungsformular zu unterzeichnen. Dies um sicherzustellen, dass er das Gold korrekt versteuern würde.

Der Mann wollte das Gold als «eiserne Reserven» halten

Doch der Mann weigerte sich, das Formular zu unterschreiben. Gemäss dem Urteil sprach er davon, das Gold als «eiserne Reserve» halten zu wollen und zwar «möglichst geheim».

Die Bank kündigte darauf die Geschäftsbeziehung und bot ihm an, das Gold an eine andere Bank zu überweisen. Der Mann lehnte dies ab und beharrte auf der Auszahlung seiner Goldbarren.

Er reichte darauf Klage beim Bezirksgericht Zurzach ein, das 2017 im Sinne der Bank entschied. Aufgrund der merkwürdigen Aussagen des Mannes befanden das Bezirksgericht und später auch das Aargauer Obergericht, dass ein erhöhtes Risiko eines Steuerhinterzugs bestanden hatte. Die Bank sei aufgrund des Geldwäschereigesetzes verpflichtet gewesen, eine «Papierspur» zu hinterlassen, also sicherzustellen, dass man den Weg des Goldes mittels Unterlagen nachvollziehen kann, argumentierten die Gerichte.

Bundesgericht bringt deutsches Recht ins Spiel

Das Bundesgericht teilte diese Auffassung nicht. Es sei nicht von einer «zweifelhaften Geschäftsbeziehung» auszugehen. Demnach sei die Bank auch nicht verpflichtet gewesen, eine «Papierspur» zu hinterlassen.

Das Bundesgericht schliesst aber nicht aus, dass mit der Auszahlung an den deutschen Staatsbürger deutsches Recht verletzt worden ist. Das Obergericht des Kantons Aargau muss den Fall nun erneut prüfen und dabei diese Frage klären. (gb/chmedia)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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lesenderr
16.01.2020 22:21registriert April 2019
"Gemäss dem Urteil sprach er davon, das Gold als «eiserne Reserve» halten zu wollen und zwar «möglichst geheim»."
Nun ja, er musste vor die Gerichte und jetzt steht er in der Zeitung damit. Ziel deutlich verfehlt würde ich mal behaupten.
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Forrest Gump
16.01.2020 23:06registriert Februar 2014
Kann den Entscheid nicht nachvollziehen. Gibt keinen Grund das Dokument nicht zu unterzeichnen, ausser dass das Gold nicht korrekt versteuert war. Der Entscheid öffnet Tür und Tor für Steuerhinterzieher und die Ehrlichen sind schlussendlich wieder die dummen.
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Ueli der Knecht
16.01.2020 23:02registriert April 2017
Wo kämen wir da hin, wenn nun alle Kriminellen und Steuerflüchtlinge der Welt plötzlich glauben, sie könnten einfach so mal ihr Geld von unseren heiligen Banken abheben.
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