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Unia zieht gegen längere Ladenöffnungszeiten vor Bundesgericht

Unia zieht gegen längere Ladenöffnungszeiten vor Bundesgericht

31.01.2020, 17:1201.02.2020, 16:13
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Ladenöffnungszeiten
Wie lange darf geöffnet sein?Bild: Keystone

Die Gewerkschaft Unia Tessin zieht gegen das vor kurzem in Kraft getretene kantonale Gesetz über die Ladenöffnungszeiten vor Bundesgericht. Der betreffende Artikel setzt einen Gesamtarbeitsvertrag für den Detailhandel voraus, den die Unia ebenfalls bekämpft.

Seit dem 1. Januar dürfen Läden in «touristischen Zonen» an sieben Tagen der Woche geöffnet sein – und zwar maximal von 6 bis 22.30 Uhr.

Mit dem neuen Gesetz ist auch der GAV für den Detailhandel in Kraft getreten. Artikel 23 der Gesetzessammlung über die Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass ein GAV bestehen muss. Oder anders gesagt: Ohne GAV hätte das neue Gesetz gar nicht in Kraft treten können.

Damit vermische die Tessiner Regierung kantonale Gesetze (Ladenöffnungszeiten) mit eidgenössischen Gesetzen (Schutz der Arbeitnehmer), hielt Unia-Leiter Giangiorgio Gargantini am Mittwoch vor den Medien fest. Zudem verschlechtere das neue Gesetz die Situation der Arbeitnehmer deutlich.

Ausweitung der «touristischen Zonen»

Dem neuen Gesetz stimmte die Tessiner Bevölkerung 2016 zu – sie sei aber falsch informiert worden, erklärte Gargantini weiter. «Der Bevölkerung wurde weisgemacht, dass die Ladenöffnungszeiten lediglich um eine halbe Stunde verlängert würden.»

In Tat und Wahrheit seien jedoch die «touristischen Zonen» derart ausgeweitet worden, dass nun viel mehr Läden von den verlängerten Öffnungszeiten profitieren könnten. «Dieses Quartier hier gilt als touristische Zone», rief Gargantini aus. Er sei hier aufgewachsen und kenne die Umgebung bestens, habe jedoch im Luganeser Quartier Molino Nuovo noch nie einen Touristen zu Gesicht bekommen.

Die Unia rekurriert deshalb auch gegen die Artikel 10 und 14 des neuen Gesetzes. In diesem sind die touristischen Zonen festgelegt.

Tieferer Lohn mit GAV

Auch mit dem im GAV festgelegten Lohn ist die Unia Tessin unzufrieden. Dieser sei zwar um 1.58 Franken höher als der bisherige Lohn für Angestellte im Detailhandel, jedoch sei darin bereits der 13. Monatslohn eingerechnet. «Dieser GAV ist nichts als ein Feigenblatt.»

Der Tessiner GAV sei auch deutlich schlechter als die meisten Verträge grosser Detailhändler wie beispielsweise Coop, erläuterte Gargantini.

Gemäss Recherchen der Tessiner Zeitung «La Regione» rekurriert neben der Unia auch ein Detailhändler – jedoch gegen andere Artikel des neuen Gesetzes. Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte beide Beschwerden. (aeg/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Füürtüfäli
31.01.2020 18:42registriert März 2019
Mir geht es auch auf die Nerven, dass ich am Sonntag und in der Nacht nicht einkaufen kann, hätte aber auch noch ein paar zusätzliche Vorschläge die mir das Leben da leichter machen würden:
-Der Handwerker sollte auch zu diesen Zeiten verfügbar sein, dann brauch ich für meine Heizung keinen ZA mehr.
-Auch Amtswege sollten bis 22 Uhr und am Wochenende verfügbar sein.
-Kinderbetreuung zu diesen Zeiten wäre auch was feines.

Unterm Strich wäre es wohl am einfachstes überhaupt die Abendruhe und das Wochenende zu streichen....


Posting könnte Spuren von Ironie enthalten.
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Pitsch Matter
31.01.2020 19:29registriert September 2016
Man sollte die Ladenöffnungszeiten total liberalisieren. Dafür eine Lohnzuschlagspflicht von 50% gesetzlich festlegen ohne Ausnahmen, dies zwischen 20.00 und 06.00 Uhr und am Sonntag/Feiertag von 0.00 - 0.00 Uhr. Mal schauen ob sich das Öffnen noch lohnt.
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SyWe
31.01.2020 20:06registriert Oktober 2019
Am besten wären die Läden 25 Stunden am Tag und 8 Tage in der Woche offen...
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