Das trockene Wetter in den letzten Wochen habe im Kanton Glarus zu einer erheblichen Waldbrandgefahr geführt, teilte der Kanton am Freitag mit. In Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt gilt daher im Kanton ab sofort ein striktes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zur Waldesnähe zählen die ersten 50 Meter ab der Waldesgrenze.
So ist es verboten ein Feuer zu entfachen, mit Holz oder Holzkohle zu grillieren, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen steigen zu lassen. Verboten, «und auch in Zeiten ohne Feuerverbot nicht angebracht», ist auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, schreibt der Kanton weiter. Verstösse können demnach geahndet werden. Im Schadensfall hafte der Verursacher oder die Verursacherin.
Der Kanton Aargau erhöht die Waldbrand-Gefahrenstufe per sofort auf die Stufe 2 von 5 (mässige Gefahr). Das teilt der Kantonale Krisenstab am Samstag mit. Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung, der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Krisenstabs beurteilten die Lage am Samstagnachmittag erneut. Der Grund für die Erhöhung der Gefahrenstufe sei die aktuelle Wetterlage und die bis auf weiteres ausbleibenden Niederschläge. Ausserdem sei die noch vorhandene Laubschicht vielerorts noch stärker ausgetrocknet als bei der letzten Beurteilung zu Beginn der Woche.
Der Aargau war bis am Samstag der einzige Kanton, der die Waldbrand-Gefahrenstufe nicht erhöht hatte. Eine erneute Lagebeurteilung hatte der Krisenstab erst für den nächsten Dienstag geplant. Nun musste es offenbar schneller gehen. Am Samstagvormittag hatte die Aargauer Kantonspolizei zur Vorsicht im Umgang mit Feuer und Rauchwaren gemahnt. Dies, nachdem es am Freitag im Lägernwald in Wettingen zu einem Flurbrand gekommen war. Auch im solothurnischen Balsthal brannte es am Freitag in einem Waldstück. (mwa)
Bereits seit dem 25 März gilt im Kanton Graubünden ein generelles Feuerverbot. Über Ostern will die Kantonspolizei Graubünden das Einhalten des Verbots auf Grillplätzen, Spazierwegen und Ausflugszielen zusammen mit Gemeinden und Feuerwehren und privaten Sicherheitsfirmen überprüfen, wie der Kanton schreibt. Bis Karfreitag habe sich die Bevölkerung an das Feuerverbot gehalten. Lediglich im Flimserwald seien zwei Personen verzeigt worden, weil sie im offenen Wald eine selbsterstellte Grill-Feuerstelle betrieben.
Ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt auch im Nordtessin, im Sottoceneri sowie im Zentraltessin. Darüber hinaus ist in vielen Kantonen die Waldbrandgefahr erheblich, so unter anderem in den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Uri sowie in Teilen der Kantone St.Gallen, Bern, Wallis, Solothurn, Jura, Basel-Stadt und Basel-Land, Appenzell Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden.
Am Dienstag hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mitgeteilt, gesamthaft bestehe eine der Jahreszeit entsprechende Waldbrandgefahr. Die trockene Witterung der vergangenen Tage sowie die dürre Wintervegetation erhöhten vor allem an Süd und Südwest exponierten Lagen die Entzündbarkeit. (ram/sda)