Ein Familienvater, der im Juni 2012 in Leuk VS seine 7-jährige Tochter getötet haben soll, soll für 16 Jahre ins Gefängnis. Dies forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron, und zwar wegen Mordes. Die Verteidigung verlangte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung.
Der 49-Jährige entschuldigte sich vor Gericht am Donnerstag bei seiner Frau: «Ich bin verantwortlich für das, was passiert ist, aber nicht für das, weswegen ich angeklagt bin. Es ist sehr schwerwiegend und ich verdiene eine Strafe», hielt der Angeklagte fest.
Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Mordes. Sie beschrieb den Mann im Prozess als getrieben von Hass und Rache. Die Ehe kriselte bereits vier Jahre vor dem Delikt, worauf sich das in der Waadt wohnhafte Paar in eine Therapie begab.
Im Mai 2012 eröffnete die Frau ihrem Mann, dass sie eine Affäre mit einem anderen Mann habe. Sie gab dennoch grünes Licht für das verhängnisvolle Wochenende der Tochter und des Vaters in Leukerbad. Laut Anklage plante der Mann die Tat und ging skrupellos vor.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 erwürgte er seine Tochter, bevor er sie zusätzlich mit einem Kissen erstickte. Die Staatsanwaltschaft macht angesichts der Vorgeschichte geltend, dass der Mann seiner Frau grosses Leid zufügen wollte und die Rachegelüste stärker gewesen seien als die Liebe zu seiner Tochter.
Die Frau alarmierte spätabends am Sonntag die Polizei, nachdem die Tochter vom Wochenende nicht zurückgekommen war. Die Polizei brach die Tür zur Wohnung auf und fand das tote Kind im Bett und den Mann in einem apathischen Zustand am Boden sitzend vor.
Die Verteidigung beschrieb den Angeklagten als fragil und von Depressinen gezeichnet. Bereits seine Mutter sei depressiv gewesen und habe mehrmals versucht, sich umzubringen. Sein Bruder nahm sich nach mehreren Versuchen das Leben.
Seit über 18 Jahren nahm der Familienvater Medikamente ein, wie sein Verteidiger ausführte. Diese Depressionen seien auch Ursprung der Ehekrise gewesen. Die Verteidigung wies den Anklagepunkt des Mordes zurück.
Vielmehr habe der Vater die Tochter bei Ohnmachts- und Würgespielen fahrlässig getötet. Er habe zuvor viele Medikamente eingenommen und seinem Leben ein Ende setzen wollen. Im Zweifel müsse das Urteil für den Angeklagten ausfallen, hielt die Verteidigung fest.
Die Staatsanwaltschaft wies diese Version entschieden zurück. In der Autopsie gebe es keine Anzeichen für einen Unfall, es handle sich deshalb um Mord. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch offen. (sda)