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Kanton Wallis darf einen jungen Wolf abschiessen

Jagd auf jungen Wolf: Bundesamt für Umwelt erteilt Kanton Wallis eine Abschussbewilligung

21.12.2016, 10:3721.12.2016, 10:59
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ZUM ENTSCHEID DES STAENDERATS, DEN SCHUTZ DES WOLFS NICHT AUFZUHEBEN, STELLEN WIR IHNEN AM MITTWOCH 9. MAERZ 2016 FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Ein Wolf, mutmasslich "M35", aufge ...
Ein Wolf, mutmasslich «M35», im Obergoms, Wallis, im Mai 2013. Bild: KEYSTONE

Im Wallis darf in der Augstbordregion ein junger Wolf geschossen werden. Die Behörden haben eine Bewilligung dazu erteilt. Sie ist längstens bis am 31. März 2017 gültig.

Der Kanton und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung überschritten sei, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch.

Im Streifgebiet des Rudels hätten Wölfe im Verlaufe des Jahres trotz den getroffenen Schutzmassnahmen insgesamt 157 Nutztiere gerissen. Allein in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 seien nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen worden.

Gemäss geltendem Gesetz ist die Bestandesregulierung einer geschützten Tierart möglich, wenn sie einen zu hohen Bestand aufweist und dadurch grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung entsteht. Der Kanton benötigt dazu die Bewilligung des BAFU.

Durch das Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde in der Augstbordregion ein Wolfsrudel festgestellt. Es besteht aus dem Männchen mit der Bezeichnung M59, dem Weibchen F14 und mindestens drei Jungtieren.

Das Wolfsrudel im Wallis

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Wolfsrudel im Wallis
In einem abgelegenen Teil des Augstbordgebietes abseits von Siedlungen, Wanderwegen und Infrastrukturen ist es der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) gelungen, das dortige Wolfsrudel mehrfach mittels Fotofallen und Direktbeobachtungen nachzuweisen.
(Bild: Gruppe Wolf Schweiz GWS)
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Die Abschussbewilligung bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels. Sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres, unter Schonung der Elterntiere.

Sollten im Rahmen des Monitorings weitere als die drei Jungtiere festgestellt werden, so werde die Abschusszahl vom Kanton nach vorgängiger Information des BAFU entsprechend angepasst, heisst es weiter. (gin/sda)

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quelle: zoom
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