Nach der Notschlachtung einer 13-jährigen Kuh auf einem Bauernhof in Einsiedeln im Kanton Schwyz ist bei dem Tier Rinderwahnsinn festgestellt worden. Dabei handelt es sich um eine atypische BSE-Form. Massnahmen sind laut dem Kantonstierarzt deshalb keine erforderlich.
Es ist der erste bestätigte atypische Fall der sogenannten bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) seit 2012 in der Schweiz. Dieser trat bei einer Kuh auf einem Betrieb im Kanton Bern auf. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mit Sitz in Paris hatte am Mittwochabend den BSE-Fall von Einsiedeln bekannt gegeben.
Alle Kühe, die älter als vier Jahre seien, würden nach einer Notschlachtung routinemässig auf BSE untersucht, sagte Andreas Ewy, Kantonstierarzt im Labor der Urkantone, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die betroffene Kuh war am 23. Januar notgeschlachtet geworden. «Weil sie schon sehr alt und wackelig auf den Beinen war und nicht, weil sie krank war», betonte Ewy. Der Entscheid, die Kuh notzuschlachten, sei verantwortungsvoll gefällt worden, der Gang zum normalen Schlachthof wäre für das Tier zu beschwerlich gewesen.
Der Amtstierarzt entnahm nach der Schlachtung dem Hirn des Tieres standardmässig eine Probe. Das Resultat bestätigte einen atypischen Fall von BSE. Dieser ist laut Ewy nicht auf eine Fütterungsinfektion zurückzuführen wie bei der klassischen BSE. Sondern auf eine Genmutation.
Besondere Massnahmen seien deshalb keine erforderlich. Menschen und Tiere könnten nicht infiziert werden. Weil es sich um eine Genmutation handle, würden solche Fälle künftig immer mal wieder auftreten, sagte Ewy.
In der Schweiz trat der erste BSE-Fall 1990 auf. Die Krankheit wurde damals durch die Verfütterung von Tiermehl verbreitet. BSE ist eine tödliche Erkrankung des Gehirns. (sda)