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SVP

Durchsetzungsinitiative schärfer als parlamentarischer Weg

Asylnotunterkunft in St.Gallen.
Asylnotunterkunft in St.Gallen.
Bild: KEYSTONE

Mehr als doppelt so viele Ausschaffungen mit der Durchsetzungs-Initiative

29.11.2015, 13:0104.01.2016, 16:44
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Sagen Volk und Stände am 28. Februar Ja zur Durchsetzungsinitiative, hätte dies deutlich mehr Wegweisungen zur Folge als bei der parlamentarischen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Statistik (BFS).

Dieses hat jeweils errechnet, wie viele der im Jahr 2014 verurteilten Personen von einer Ausschaffung betroffen wären. Die Zahlen stützen sich auf die Kriterien der vom Parlament verabschiedeten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Durchsetzungsinitiative.

Mehr Gründe für Wegweisung

Die Analyse der Urteilsstatistik hat das BFS kürzlich publiziert. Über die Ergebnisse berichteten «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche».

Die Zahlen zeigen: Bei Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) wären von den im Jahr 2014 verurteilten Ausländern bei Anwendung der Durchsetzungsinitiative 2195 Personen weggewiesen worden, 1088 wären es mit der parlamentarischen Umsetzung der Initiative.

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Der grosse Unterschied hat zwei Gründe. Erstens ist der Strafkatalog bei der Durchsetzungsinitiative umfassender. Beispielsweise führt dort ein «Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs» direkt zur Wegweisung.

Zweitens werden auch Wiederholungstäter weggewiesen, wenn ihre letzte Verurteilung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Wird dagegen die Parlamentsvariante der Ausschaffungsinitiative umgesetzt, werden diese Personen das Land nicht verlassen müssen.

Schwieriger Vergleich

Deshalb ergibt sich auch bei den totalen Zahlen ein grosser Unterschied zwischen den beiden Varianten. Wären die neuen Regimes im vergangenen Jahr bereits vollzogen gewesen, wären bei der Durchsetzungsinitiative 10'210 Personen weggewiesen worden – gegenüber 3863 bei der Umsetzung gemäss Parlament.

Doch diese grosse Differenz ist mit Vorsicht zu geniessen. Ein grosser Teil rührt daher, dass die Durchsetzungsinitiative auch einen Teil des bereits bestehenden Ausländergesetzes in den Strafkatalog aufnimmt, von dem vor allem Asylbewerber betroffen sind. Viele solcher Betroffenen würden also auch nach den heute geltenden Gesetzen weggewiesen.

SVP-Parteipräsident Toni Brunner und Fraktionspräsident Adrian Amstutz bei der Auslieferung der Unterschriften für die Durchsetzungsinitiative.
SVP-Parteipräsident Toni Brunner und Fraktionspräsident Adrian Amstutz bei der Auslieferung der Unterschriften für die Durchsetzungsinitiative.
Bild: KEYSTONE

Mit oder ohne Härtefallklausel?

Am 28. Februar 2016 entscheidet die Schweiz über eine Verschärfung des Strafrechts beim Landesverweis. Die Frage ist, welche der beiden Varianten in Kraft treten soll. Einer der wichtigsten Unterschiede ist die sogenannte Härtefallklausel, die in der parlamentarischen Umsetzung steht.

Dabei soll der besonderen Situation von Ausländerinnen und Ausländern Rechnung getragen werden, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Wie sich die Klausel auswirkt, lässt sich nicht voraussagen.

Der SVP ist diese Klausel jedoch ein Dorn im Auge. Wird die Initiative von Volk und Ständen angenommen, ist das vom Parlament verabschiedete Umsetzungsgesetz nicht mehr nötig. Die Verfassungsbestimmung wäre direkt anwendbar.

In einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern, über die Mitte November die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet hatte, befürworteten zwei Drittel der Befragten die Durchsetzungsinitiative. (lhr/sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Angelo C.
29.11.2015 13:16registriert Oktober 2014
Mit einer GENAU UMSCHRIEBENEN Härtefallklausel könnte man leben, wobei so die Annahme an der Urne absolut wünschenswert wäre. Wir haben schon mehr als genug Kriminelle hier, solche die immer wieder mit ihren Taten auffallen (Motto: auch Kleinvieh macht Mist), was sich durch die gigantische Immigration und ihre Folgeerscheinungen nicht verbessern wird. Realistisches Denken (ohne Gesundbetertendenzen) ist m.E. also absolut legitim! Wer dagegen ist und weiter zunehmende Kriminalität als positiv empfindet, könnte ja in Chicago oder Mexico City Wohnsitz nehmen - und sich dort rundum wohlfühlen...
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Schneider Alex
29.11.2015 15:51registriert Februar 2014
AusländerInnen sind Gäste in der Schweiz. Was macht man mit Gästen, welche das Gastrecht missbrauchen?
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Law
29.11.2015 14:30registriert Juli 2015
Toni Brunner hatte mal gesagt: "Dann haben wir den Salat", wenn das Parlament die Ausschaffungsinitiative nicht wortgetreu umsetzt. Tja. Wer nicht hören will, muss fühlen.
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