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SVP: Welche Ausländer werden ausgeschafft und welche nicht

Plakate zur Ausschaffungsinitiative stehen am Freitag, 12. November 2010, in einer verschneiten Wiese in Davos-Laret. (KEYSTONE/Arno Balzarini)
Die grenzwertigen Plakate zur Ausschaffungsinitiative der SVP gingen um die Welt.Bild: KEYSTONE

58 Prozent der verurteilten Ausländer werden ausgeschafft: Wen es betrifft und wen nicht

Der Bund hat erstmals Zahlen zu den Landesverweisen von verurteilten Ausländern veröffentlicht. Das Ergebnis empört nicht nur die SVP, auch von links kommen kritische Stimmen. Doch wie sieht es im Detail aus? Eine Übersicht.
22.07.2020, 15:1123.07.2020, 14:42
Dennis Frasch
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Die SVP ist empört. Empört ob der aus ihren Augen schlechten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Oder wie Ex-SVP-Nationalrat Adrian Amstutz an der Pressekonferenz am Mittwoch sagte:

«Die pfefferscharfe Umsetzung ist hohl wie eine Orgelpfeife.»

Ende Juni veröffentlichte das Bundesamt für Statistik BFS erstmals umfassende Zahlen zu den Landesverweisen von verurteilten Personen ohne Schweizer Pass. Das Ergebnis: 58 Prozent der ausländischen Straftäter müssen die Schweiz verlassen. 42 Prozent dürfen bleiben – obwohl sie ein Verbrechen begangen haben, für das sie nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative hätten ausgeschafft werden müssen.

Die düstere Vorahnung der SVP hat sich also bestätigt: Sie wehrte sich vehement gegen eine Härtefallklausel, die es den Richtern erlaubt, einen Landesverweis als unverhältnismässig einzustufen. Zu gross war die Angst, dass diese zu oft zur Anwendung kommen könnte.

«Das ist eine Missachtung des Volkswillens.»
Daniel Jositsch, SP-Ständerat

Verständlicherweise schreit die SVP nun Zeter und Mordio und fordert eine Abschaffung dieser Härtefallklausel. Nationalrat Gregor Rutz sagte im Tagesanzeiger, dass er in der nächsten Session einen Vorstoss dazu einreichen werde. Kritik kommt aber auch von anderen Politikern. SP-Ständerat Daniel Jositsch sagte gegenüber dem Blick: «Das ist eine Missachtung des Volkswillens.»

Ist es das? Wir haben uns angeschaut, wie genau es zu der jetzigen Situation gekommen ist und was hinter den 58 Prozent steckt.

Die Ausschaffungsinitiative

Alt-Bundesrat Christoph Blocher, rechts, spricht neben Nationalrat und Parteipraesident Toni Brunner, anlaesslich der Delegiertenversammlung der SVP zum Thema "Genug: Kriminelle Auslaender jetzt  ...
Christoph Blocher und Toni Brunner am 01. Oktober 2011 an einer Delegiertenversammlung der SVP.Bild: KEYSTONE

Am Abend des 28. Novembers 2010 waren es 2,9 Prozent und die ländlichen Kantone mit den tiefsten Ausländeranteilen, die den Unterschied machten. 2,9 Prozent, die ein politisches Erdbeben in der Schweiz und darüber hinaus auslösten. Die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» wurde angenommen.

Das Volksbegehren hatte das Ziel, kriminelle Ausländer schneller des Landes verweisen zu können. Zwar war dies bereits vorher möglich, die endgültige Entscheidung lag jedoch immer im Ermessen der zuständigen Behörden.

Der SVP war diese bisherige Regelung jedoch zu lasch, sie wollte eine Art Ausschaffungs-Automatisierung. Dafür wurde ein Katalog mit Delikten erstellt. Würde ein in der Schweiz lebender Bürger ohne Schweizer Pass für eines dieser Delikte verurteilt, so sollte dies eine automatische Ausschaffung nach sich ziehen.

Im Abstimmungskampf wurde mit harten Bandagen und noch härteren Werbemitteln gekämpft. Das Plakat des schwarzen Schafes, das von einem weissen Schaf aus der Schweiz gekickt wird, ging um die Welt und diente verschiedenen rechtsradikalen Parteien aus dem Ausland als Vorlage für eigene Plakate.

ausschaffungsinitiative
Bild: zvg

Im Oktober 2012, zwei Jahre nach Annahme der Initiative, hat das Bundesgericht entschieden, dass die geplante Verfassungsänderung nicht unmittelbar anwendbar sei. Sie musste zuerst vom Parlament konkretisiert werden.

Das Parlament, einer indischen Küche ähnlich, versprach eine «pfefferscharfe» Umsetzung der Initiative. Zweieinhalb Jahre später, die Umsetzung war verdaut, sprach die SVP von einem «pfefferscharfen Bschiss». Grund: Die Härtefallklausel. Das Schlupfloch für die Gerichte, delinquente Ausländer vor einer Ausschaffung zu bewahren.

Für diesen Fall hat die SVP in weiser Vorahnung bereits 2012 eine zweite Initiative lanciert, die «Durchsetzungsinitiative». Sie wurde jedoch von Volk und Ständen verworfen.

Seit Oktober 2016 sind die Gesetzesbestimmungen zur Ausschaffungsinitiative in Kraft. Nun veröffentlichte das Bundesamt für Statistik erstmals Zahlen zur Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung. Und wie sich herausstellt, ist diese nicht ganz so obligatorisch, wie sich die SVP das vorgestellt hat.

Wer wird ausgeschafft?

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2883 Ausländer für Straftaten verurteilt, für die sie die Schweiz hätten verlassen müssen. Für 5 bis 15 Jahre. Tatsächlich ausgeschafft wurden aber nur 1658 Personen, das entspricht einer Quote von 58 Prozent. Beim Rest kam die Härtefallklausel zur Anwendung. Dabei gewichten Richter private Interessen bewusst stärker als das öffentliche Interesse an Ausweisungen.

Ausschaffungen Schweiz 2019
Bild: watson/lea

Zwischen den Kantonen gibt es grosse Unterschiede bei der Durchsetzung der Ausschaffungen. Am striktesten ist der Kanton Luzern, 90 Prozent der Verurteilten müssen die Schweiz verlassen, in Zürich sind es «nur» 46 Prozent, in Neuenburg 23 Prozent.

Wieso werden Personen nicht ausgeschafft?

Dafür muss man die Hintergründe anschauen, die zu einer Ausweisung führen. Diese sind wesentlich aussagekräftiger.

Den grössten Einfluss hat hier die Schwere der Straftat, die begangen wurde. Je höher die Strafe des Verurteilten, desto wahrscheinlicher war die Ausweisung. Wurde jemand nur zu einer Geldbusse verurteilt aufgrund eines Vergehens, so war die Chance ausserordentlich gut, nicht des Landes verwiesen zu werden. Nur 5,2 Prozent der 736 betroffenen Personen mussten die Schweiz verlassen. Urteile, die eine Geldstrafe nach sich zogen, machen bereits ein Viertel aller Straftaten aus.

Die Quote steigert sich sukzessive, je höher das Strafmass ausfällt. 94 Prozent der 109 Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren verurteilt wurden, wurden des Landes verwiesen.

Ausschaffungen Schweiz 2019
Bild: watson/lea

Gleichzeitig sollte man sich auch Geburtsort und Aufenthaltsstatus der verurteilten Personen anschauen. Die Tatsache, in der Schweiz geboren zu sein, senkt das Risiko einer Ausschaffung massgeblich. Insgesamt wurden in den letzten drei Jahren 245 Personen verurteilt, die in der Schweiz zur Welt kamen. Davon wurden lediglich 27 Personen ausgeschafft. Das ist eine Quote von 11 Prozent. Von den 4491 Personen, die im Ausland geboren wurden, mussten 3226 das Land verlassen. Quote: 72 Prozent.

Fast noch aufschlussreicher ist der Aufenthaltsstatus. Ausländer mit einem C-Ausweis, die dementsprechend seit langer Zeit in der Schweiz wohnen, müssen nur selten eine Ausweisung befürchten. Hat man weder einen C- noch einen B-Ausweis, lag die Ausschaffungsquote in den letzten Jahren bei 87 Prozent.

Ausschaffungen Schweiz 2019
Bild: watson/lea

Mit diesen Daten lassen sich Wahrscheinlichkeitsraten einer Ausschaffung berechnen. Für Ausländer ohne B- und C-Ausweis besteht ein knapp 15-fach höheres Risiko, bei einer Verurteilung ausgeschafft zu werden. Selbst bei Personen mit B-Ausweis ist das Risiko doppelt so hoch wie bei jenen mit einem C-Ausweis.

Noch signifikanter sind die Auswirkungen des Strafmasses. Das Risiko einer Landesverweisung ist bei Urteilen, die eine Gefängnisstrafe von mehr als fünf Jahren mit Mindesstrafe vorsehen (zum Beispiel bei Morden) um ein 80-faches höher als bei Gefängnisstrafen unter drei Jahren.

Ausschaffungen Schweiz 2019
Bild: watson/lea

Das macht die SVP jetzt

Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden. Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten. Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.

Würde es mit der Streichung der Härtefallklausel nicht klappen, stellte man auch eine weitere Volksinitiative in Aussicht.

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312 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jonas der doofe
22.07.2020 15:50registriert Juni 2020
Nun, ich bin ja wirklich kein SVP Symphatisant. Aber so pfefferscharf wie versprochen, war diese Umsetzung wohl nicht. Und noch fast mehr stört mich die Ungleichbehandlung der Umsetzung in verschiedenen Kantonen. Das Recht muss doch überall gleich gelten!
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ostpol76
22.07.2020 15:23registriert November 2015
Wenn sogar schon Leute aus der SP der Meinung sind eine SVP Initiative wird nicht richtig umgesetzt, dann kann wirklich etwas nicht stimmen 😉
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leroy
22.07.2020 16:32registriert Februar 2014
Einige der Kommentierenden scheinen sich nicht daran zu erinnern, dass der SVP-Wähleranteil auch 2010 unter 30% lag: Es haben also deutlich mehr Schweizerinnen und Schweizer die Auschaffungsinitiative angenommen als bloss die SVPler. Die Annahme der Initiative (die m.E. nie hätte angenommen werden dürfen) zeigte, dass die Mehrheit eine Verschärfung der Ausschaffungspraxis wollte. 10 Jahre später ist das Ganze immer noch ein Reizthema, Versprechen wurden klar nicht eingehalten. Irgendwo scheint also der Wurm drin zu sein. Jetzt einfach SVP-Bashing zu betreiben finde ich etwas kurzsichtig.
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