Der Wahlbetrug bei der Thurgauer Grossratswahl vom März 2020 ist politisch längst korrigiert, der «illegale» SVP-Sitz wurde Anfang Juli 2020 der GLP zugeteilt. Die Strafuntersuchung hingegen zieht sich in die Länge.
Ende Juni 2020 hatte Generalstaatsanwalt Stefan Haffter bekannt gegeben, dass eine namentlich noch nicht genannte Person unter Verdacht des Wahlbetrugs stehe. Diese Person soll im Bezirk Frauenfeld gegen 100 Wahlzettel der GLP vernichtet und illegal durch SVP-Zettel ersetzt haben.
Sieben Monate später kann Haffter, der die Strafuntersuchung führt, nichts Neues zum Fall sagen, wie er am Montag auf Anfrage erklärte. Er hoffe, die Untersuchung im ersten Quartal dieses Jahres abzuschliessen und dann zu informieren, sagte Haffter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bekannt ist seit Dezember, dass die verdächtige Person nicht Mitglied der SVP ist.
Die Untersuchung des Wahlbetrugs ins Rollen gebracht hatte der Präsident der Grünliberalen Partei des Bezirks Frauenfeld, Andreas Schelling. Ihm waren Unstimmigkeiten aufgefallen. Zur Strafuntersuchung sagte Schelling am Montag auf Anfrage, er sei «auch überrascht, wie lange es dauert».
Schelling hatte nach der Wahl des Grossen Rats vom 15. März 2020 bemerkt, dass seine Partei im Bezirk Frauenfeld auffallend wenig unveränderte Wahllisten erhalten hatte. Bei Nachkontrollen kamen mehrere Unregelmässigkeiten bei der Auszählung der Stimmen ans Licht. Die Staatskanzlei erstattete in der Folge Strafanzeige.
Der Grosse Rat schob bei der Genehmigung der Wahl im Mai die Gültigerklärung des umstrittenen Sitzes auf. Ende Juni informierte der Generalstaatsanwalt, dass eine tatverdächtige Person zwischen 86 und 99 Wahlzettel der GLP vernichtet und durch SVP-Zettel ersetzt habe. Manipulationen an den Zetteln seien klar erkennbar.
Der Grosse Rat korrigierte am 1. Juli den Wahlbetrug und sprach den fraglichen Sitz der GLP zu. Damit setzte das Parlament einen politischen Schlussstrich unter die Affäre, die in der Debatte im Rat als «Wahldebakel» und «Skandal» bezeichnet worden war.
Als Konsequenz aus dem Fall schrieb der Kanton Thurgau im Juli die Beschaffung eines neuen elektronischen Wahl- und Abstimmungssystems aus. Das neue System soll unter anderem eine bessere Plausibilisierung von Zwischen- und Endergebnissen ermöglichen. Manipulationen wie im März 2020 sollen ausgeschlossen werden. (aeg/sda)
Und weil die SVP den Thurgau auf jeder behördlichen Stufe dominiert, zieht sich dann auch ein Verfahren in die Länge. Keine Überraschung, eher eine Bestätigung.
(Allfällige Ähnichkeiten mit Impfzentren sind rein zufällig aber offensichtlich vorhanden.)