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Verdingkinder sollen auch nach Fristablauf ihr Geld bekommen

Verdingkinder sollen auch nach Fristablauf ihr Geld bekommen

04.03.2020, 09:26
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ARCHIV - ZUR WINTERSESSION 2019 MIT DEM THEMA VERDINGKINDER, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Aufnahme eines Verdingkindes waehrend der Arbeit, aufgenommen im Jahr 1945. (KEYS ...
Hartes Leben: Verdingkinder in der SchweizBild: PHOTOPRESS-ARCHIV

Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Dieser nahm den von seiner Rechtskommission ausgearbeiteten Entwurf mit 44 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Auch der Nationalrat soll in der Frühlingssession noch darüber befinden. Dessen Rechtskommission hat sich ebenfalls für die Anpassungen ausgesprochen.

Mit der Gesetzesänderung soll die Frist für das Einreichen eines Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben werden. Ursprünglich war diese Möglichkeit auf 12 Monate bis Ende März 2018 befristet gewesen. Die kurze Zeitspanne diente dazu, dass die Höhe der dafür benötigten Gelder möglichst rasch abgeschätzt und die Solidaritätsbeiträge rasch ausbezahlt werden konnten, wie Rechtskommissions-Präsident Beat Rieder (CVP/VS) erläuterte.

Viele Opfer von Zwangsmassnahmen hätten sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in der gegebenen Zeit bei den Behörden melden können. Rund 250 Gesuche seien nach der Frist eingegangen. Aus diesem Grund habe alt Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) die Gesetzesänderung im Juni 2019 mit einer parlamentarischen Initiative angestossen.

Fix- statt Maximalbetrag

Neu soll zudem die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht als eine Maximalhöhe, sondern als ein Fixbetrag definiert werden. Diese Anregung kam aus dem Bundesrat. Der Solidaritätsbeitrag sei eine Geste des Bundes für das erlittene Leid, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Es wäre unfair, wenn der Betrag für Opfer, die ihr Gesuch nach der Frist einreichen, weniger bekommen würden, sagte sie. Damit wäre diese Geste nicht mehr gegeben.

Bis zum Ablauf der Frist waren über 9000 Gesuche eingegangen. Gemäss Karin Keller-Sutter wurden 8800 Solidaritätsbeiträge ausbezahlt - sprich, bei ihnen wurde die Opfereigenschaft anerkannt. Gemäss den Forschungsergebnissen der Expertenkommission waren im Lauf des 20. Jahrhunderts mindestens 60'000 Personen in 648 Institutionen in der Schweiz unter Zwang administrativ versorgt worden. (aeg/sda)

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