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Liebe vor Gericht: Schweizer trifft Frau beim Online-Dating. Jetzt will er 115'000 Stutz zurück

Liebe vor Gericht: Schweizer trifft Frau beim Online-Dating. Jetzt will er 115'000 Stutz zurück

20.09.2016, 13:2620.09.2016, 14:19
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Einer 57-jährigen Frau wird vorgeworfen, dass sie einem Mann Liebesgefühle vorgetäuscht und ihm dadurch 115'000 Franken abgeknöpft hat. Die Anschuldigungen seien haltlos, erklärte sie am Dienstag vor dem Kantonsgericht St.Gallen.

So sieht es aus, das Kantonsgericht St.Gallen. 
So sieht es aus, das Kantonsgericht St.Gallen. bild: gerichte.sg

Die Beschuldigte lernte den sieben Jahre älteren Mann aus dem Kanton St.Gallen über eine Dating-Plattform kennen. Schon beim ersten Treffen habe er sich Hals über Kopf in die Frau verliebt, erklärte der Mann, der seit mehreren Jahren an einer psychischen Krankheit leidet und deswegen getrennt von seiner Ehefrau lebt.

Versprechungen noch und nöcher

Sie habe ihn raffiniert dazu gebracht, ein viel teureres Auto als gedacht zu kaufen, eine Reise für beide zu buchen, luxuriös Essen zu gehen und ihr immer wieder grössere Bargeldsummen zu übergeben. Sie hätten besprochen, eine neue Familie zu gründen und eventuell nach Brasilien, der ehemaligen Heimat der Frau, auszuwandern. Die Beschuldigte habe ihn völlig in der Hand gehabt.

Als Familienmitglieder des Mannes vom teuren Autokauf und der Ferienreise erfuhren, erwirkten sie einen befristeten fürsorgerischen Freiheitsentzug. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob der Mann bevormundet werden soll.

Einige Monate später kam zu einer Anzeige, einem Strafverfahren und im August 2015 zu einer Gerichtsverhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Frau erhielt einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Rückzahlungsforderung von über 100'000 Franken verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Er leidet an bipolarer Störung

Gegen diesen Entscheid legte der Mann Berufung ein und verlangte eine Verurteilung wegen Betruges. Zudem sei die Beschuldigte zur Zahlung von 115'000 Franken an ihn zu verpflichten. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft beantragten die Abweisung der Berufung.

Die Beschuldigte habe seinen Mandanten nach Strich und Faden über den Tisch gezogen, betonte der Rechtsvertreter des Mannes. Sie habe seine bipolare psychische Störung und labile Persönlichkeit ausgenutzt, um sich von ihm ihren aufwändigen Lebensstil bezahlen zu lassen.

Der Verteidiger beantragte hingegen, die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen. Das erstinstanzliche Urteil sei fundiert begründet und beleuchte alle Aspekte dieses Falles. Die Aussagen des Privatklägers seien widersprüchlich.

Urteil steht noch aus

Einmal habe er erklärt, er habe das Geld aus dem Verkauf des wenige Wochen zuvor erstandenen Autos der Beschuldigten übergeben. Ein anderes Mal erwähnte er, er habe es im Wald vergraben. Möglich sei, dass er Geld verstecke, um es bei der Scheidung von seiner noch Ehefrau behalten zu können.

Seine Mandantin müsse sich seit drei Jahren gefallen lassen, dass ihr Leben immer wieder bis ins Detail durchleuchtet werde, erklärte der Verteidiger weiter. Man habe alle ihre Konti überprüft, um zu sehen, ob sie Geld darauf eingezahlt habe, und nichts gefunden.

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Die Frau sei gut beleumundet und habe noch nie finanzielle Probleme gehabt. Der Vorwurf, sie habe Geld vom Privatkläger ergaunert, sei haltlos. Das Urteil des Kantonsgerichts St.Gallen steht noch aus. Es wird in den nächsten Tagen erwartet.

(sda)

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