Mit 495 Beanstandungen musste sich SRG-Ombudsmann Roger Blum in den letzten Wochen auseinandersetzen. Noch nie seit Bestehen der Ombudsstelle hagelte es so viele Beschwerden wie nach der «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien» am 24. Februar. Vor allem die Auseinandersetzung zwischen Moderator Jonas Projer und Studiogast Daniele Ganser erzürnte die Gemüter. Am Dienstagmorgen hat der Ombudsmann seinen Schlussbericht publiziert.
Blum kommt darin zum Schluss: «Diese ‹Arena›-Sendung ist missraten.» Er stört sich weder an der Wahl des Diskussionsthemas und auch nicht an der Auswahl der Studiogäste. Diese sei legitim gewesen. Hingegen sei es der Moderator Jonas Projer gewesen, der an jenem Abend scheiterte. Blum anerkennt, dass ein Moderator hohe Anforderungen zu erfüllen hat und dass Projer diese unter Einbezug einer ganzen Reihe von «Arena-Sendungen» auch überdurchschnittlich erfülle. Doch: «Auch ein ausgezeichneter Moderator kann mal scheitern.»
Die übrigen Studiogäste seien normal mit ihrer Haupttätigkeit vorgestellt worden, nur Ganser aber habe man als «umstrittener Publizist» polemisch betitelt. In Bezug auf Ganser habe sich die SRF-Redaktion kommentierend verhalten. «Das ist nicht sachgerecht», so Blum.
Der Ombudsmann schreibt, es sei richtig, dass ein Moderator seine Gäste kritisch befrage, sie auch mal «drannehme». Insbesondere aber bei Sendungen, in denen das Fernsehen selber das Thema ist, müsse die kritische Befragung ausgewogen sein. Dies sei beim Thema «Trumps Krieg gegen die Medien» der Fall gewesen, sagt Blum. Deshalb hätte Projer auch Roger Schawinski genauso hart in die Mangel nehmen müssen wie Ganser. Projer habe die Position von SRF vertreten, und sei folglich Partei gewesen und nicht mehr Schiedsrichter.
«Es ist immer besonders
heikel, wenn sich der Sender selber thematisiert. Dann ist er
entsprechend zu besonderer
journalistischer Sorgfalt verpflichtet.
Diese besondere journalistische Sorgfaltspflicht war in dieser Phase
der Sendung, als Dr. Daniele Ganser mehrfach angegriffen wurde, nicht
erfüllt.»
Als es speziell um den Tweet
und die E-Mail von Ganser ging, hat laut Blum ein doppelter
Regelverstoss stattgefunden:
Erstens sei es nicht fair gewesen, eine E-Mail, die eigentlich zum
Privatbereich gehört, ohne Einwilligung des Verfassers im Fernsehen
zu veröffentlichen. Zweitens sei es ebenso es nicht fair gewesen, bei dieser E-Mail
den zweiten Teil wegzulassen, obschon er ebenfalls in den
Zusammenhang gehörte. «Mit diesem eingespielten Schaubild war die
Redaktion ungenügend fair und transparent, und dies verstiess
ebenfalls gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.»
Projer nimmt den Schlussbericht des Ombudsmannes zur Kenntnis: «Wir haben in unserer Stellungnahme die Sicht der Redaktion dargelegt – der Ombudsmann hat anders entschieden. Nun gilt es, die Lehren aus dem Fall zu ziehen, um bei einem vergleichbaren nächsten Mal eine bessere ‹Arena› zu machen.»