Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Am 31. Mai beginnt die «Stabilisierungsphase». Hier der Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Ab heute können Restaurants wieder Gäste in Innenräumen bewirten. Terrassen waren bereits seit Mitte April wieder geöffnet. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Geschlossen bleiben Discos und Clubs. Auch ihnen wolle der Bundesrat aber «Perspektiven bieten». Laut Bundesrat Alain Berset soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen. Am 23. Juni will die Landesregierung dazu einen Entscheid fällen.
Für Publikumsanlässe werden ab heute wieder mehr Zuschauer zugelassen. In Innenräumen sind neu 100 statt 50 und in Aussenräumen gar 300 statt 100 Personen erlaubt.
Auch Privatveranstaltungen – etwa eine Hochzeit oder ein Geburtstagsfest – dürfen wieder grösser werden: Statt 10 dürfen sich 30 Menschen in Innenräumen treffen, statt 15 sind es 50 im Freien.
An Hochschulen und in der Erwachsenenbildung wird die Kapazitätsbeschränkung für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons, wie srf.ch berichtet.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen.
Im Amateurbereich erlaubt der Bundesrat Mannschaftssportarten bereits ab Montag wieder einen geregelten Spielbetrieb. Neu dürfen 50 Personen wieder gemeinsam Sport treiben, was unter anderem Fussballspiele wieder möglich macht.
Dieselbe Regelung gilt für Laienkultur. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.
Für Betriebe, die regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Schliesslich werden neu auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen.
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— BAG – OFSP – UFSP (@BAG_OFSP_UFSP) May 26, 2021
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(dsc/sda)