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Bundesrat empfiehlt Ja zu höheren Kinderabzügen bei Bundessteuer

Bundesrat empfiehlt Ja zu höheren Kinderabzügen bei Bundessteuer

03.07.2020, 15:0020.07.2020, 09:44
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Der Bundesrat stellt sich hinter das Parlament und unterstützt die Erhöhung des Kinderabzugs und den höheren Abzug für die Drittbetreuung von Kindern bei den Bundessteuern. Er empfiehlt deshalb, das Referendum gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer am 27. September abzulehnen.

Ursprünglich wollte der Bundesrat nur den Abzug für die externe Betreuung von Kindern bei der Bundessteuer erhöhen. Kern der Vorlage sei es gewesen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagte Finanzminister Ueli Maurer am Freitag vor den Medien.

Denn heute stellten die hohen Betreuungskosten oft eine Hindernis für Frauen dar, erwerbstätig zu bleiben, weil das Mehreinkommen für die externe Betreuung der Kinder ausgegeben werden müsse. Mit der Erhöhung des Betreuungsabzugs würde es sich für Frauen wieder vermehrt lohnen, am Arbeitsprozess teilzunehmen.

Volksabstimmungen vom 27. September 2020
Im September stimmt die Schweiz über die Begrenzungsinitiative, den Gegenvorschlag zum Vaterschaftsurlaub, über höhere Kinderabzüge und über das Jagdgesetz ab. Über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge kommt es zur Abstimmung, nachdem das Referendum zustande kam.

Doch die bürgerliche Mehrheit im Parlament entschied in der Herbstsession, ins Bundesgesetz auch noch eine Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge aufzunehmen. Damit habe es aus einer «Fachkräftevorlage» eine «familienpolitische Vorlage» gemacht, sagte Maurer. Weil damit nach Ansicht der SP nur gut verdienende Familien sparen würden, ergriff die Partei das Referendum.

60 Prozent der Familien könnten profitieren

Nun gehöre es in der Schweiz zu den Spielregeln, dass der Bundesrat die Entscheide des Parlaments übernehme und sie zur Annahme empfehle, sagte Maurer. Doch die Bedenken des Bundesrats seien nicht ganz ausgeräumt, denn er müsse auch zur Bundeskasse schauen.

Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10'000 Franken pro Kind komme nur Familien zugute, die direkte Bundessteuern zahlten. Das seien rund 60 Prozent der Familien. Der Hauptteil der Entlastung finde ab einem steuerbaren Einkommen von rund 100'000 Franken statt.

Wie hoch die individuelle Ersparnis sei, hänge von der Höhe des Einkommens ab. Gemäss Adrian Hug, dem Direktor der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), sind Einsparungen bis zu einigen tausend Franken möglich. Für die 40 Prozent der Familien, die keine Bundessteuern bezahlen, gibt es auch keine Steuerersparnisse.

Familien entlasten

Wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schreibt, wollte das Parlament mit der Massnahme Mittelstandsfamilien entlasten, unabhängig davon, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder betreuen lassen. Begründet habe das Parlament die Erhöhung unter anderem mit den hohen Kosten für Familien: Diese beliefen sich nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik für Paare (BFS) mit einem Kind im Durchschnitt auf 11'300 Franken pro Jahr.

Mit der Erhöhung des Kinderabzugs werde die Familienarbeit «angemessener honoriert». Die damit verbundenen Steuerausfälle schätzt der Bundesrat auf 370 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfielen 80 Millionen Franken auf die Kantone. Gemäss ESTV-Direktor Hug ist aber nicht zu erwarten, dass bereits im ersten Jahr der ganze Betrag anfallen würde.

Für arbeitende Eltern und gegen Fachkräftemangel

Bei der ursprünglich vom Bundesrat geplanten Massnahme, die weiterhin Teil der Vorlage ist, geht es um die Erhöhung der Abzüge für die Drittbetreuung bei den direkten Bundessteuern auf bis zu 25'000 Franken pro Kind. Diese käme gemäss EFD Familien zugute, deren Betreuungskosten den heutigen Abzug von 10'100 Franken übersteige.

Das sei heute zum Beispiel der Fall, wenn ein Kleinkind mehr als zwei Tage pro Woche an einem nicht subventionierten Kita-Platz betreut werde. Die Erhöhung führe kurzfristig zwar zu Steuerausfällen von geschätzten 10 Millionen Franken pro Jahr.

Doch nach Schätzungen des Bundesrats könnten so grob geschätzt 2500 Vollzeitstellen besetzt werden. Dadurch stiegen mittelfristig auch die Steuereinnahmen und die Steuerausfälle könnten so wieder kompensiert werden.

Wegen der Corona-Krise schätzt das EFD, dass die Ausfälle bei einem Nein zum Referendum für das Steuerjahr 2021 50 bis 100 Millionen Franken tiefer ausfällen könnten. Davon entfielen 10 bis 20 Millionen Franken auf die Kantone. (aeg/sda)

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29 Kommentare
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John Galt
03.07.2020 18:00registriert November 2014
Das ist „Familienpolitik“ der Bürgerlichen.
Dem Staat werden Einnahmen gestrichen, davon wirklich profitieren nur die Reicheren, während die normalen Arbeiter leer ausgehen. Diese müssen gar mit höheren Abgaben oder Mehrausgaben rechnen, wenn der Staat wegen weniger Einnahmen Leistungen kürzt.
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
03.07.2020 15:32registriert Januar 2020
Ob ich den Vaterschaftsurlaub wie in jedem anderen zivilisierten Land noch erleben werde? 🤔
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i schwörs
03.07.2020 17:48registriert April 2016
Nur damit das auch klar wird: die Abzüge können nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Bundessteuerpflicht besteht (knapp die Hälfte der Familien haben zu wenig Einkommen). Ist das Einkommen zu gering, gibt es auch keinen Abzug. Man kann auch nicht mehr abziehen, als man an Steuern bezahlen muss. Dies ist eigentlich unfair: gerade jene Familien, die noch knapp unter die Bundessteuerpflicht fallen, können nicht die vollen Abzüge geltend machen. MaW: genau diejenigen, die es am nötigsten hätten, kriegen weniger als jene, die die Abzüge eigentlich nicht wirklich bräuchten. Unschön, oder?
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