Schweiz
Solothurn

William W. zog seine Fussfessel aus und verging sich weiter an Kindern

William W. soll jetzt verwahrt werden.
William W. soll jetzt verwahrt werden.screenshot: telem1

Gefährlicher Pädophiler zieht seine Fussfessel aus – Solothurner Justiz schaut einfach zu

Der mehrfach vorbestrafte Kinderschänder William W. zog seine Fussfesseln aus und schwänzte Therapiesitzungen. Der Kanton Solothurn liess ihn gewähren und schritt erst ein, als es schon zu spät war: W. hatte sich erneut an fünf Minderjährigen vergangen.
07.02.2020, 11:4207.02.2020, 13:46
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Was ist passiert?

William W. soll sich zwischen Juli und November 2018 an fünf Minderjährigen vergangen haben. Bei dem 46-Jährigen handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Pädophilen, der im September 2016 unter strengen Auflagen auf freien Fuss kam.

Ein Bericht, der dem Tages-Anzeiger vorliegt, zeigt nun, dass William W. schon kurz nach seiner Freilassung gegen ebendiese Auflagen verstiess. Die zuständigen Justizbehörden des Kantons Solothurn wussten davon und mahnten den verurteilten Kinderschänder zwar mehrmals. Doch Konsequenzen gab es wegen der Verstösse keine.

Auch nachdem ein Gutachten von Juni 2018 William W. eine pädophile Störung attestiert hatte und der untersuchende Psychiater von einem «erhöhten Risiko für erneute sexuelle Übergriffe an Kindern» ausgegangen war, schritten die Behörden nicht ein. Der Entscheid über eine nachträgliche Verwahrung wird wiederholt verschoben. So lange bis William W. rückfällig geworden sein soll.

Was ist die Vorgeschichte?

Zu den ersten Übergriffen kam es in den 90er-Jahren. Er war bereits vorbestraft wegen Raub und weiteren Delikten, als er über die Kirche ein Ehepaar kennen lernte, das ihn bei sich im Haus aufnahm. Dort missbrauchte er die vier Kinder und das Patenkind des Paares. 1999 verurteilte ihn das Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Schändung und sexueller Handlungen mit Kindern zu 18 Monaten Zuchthaus. Bedingt, weil der damals 26-Jährige eine zweite Chance erhalten sollte.

2006 wurde William W. rückfällig. Er lockte ein achtjähriges Mädchen in eine Baubaracke und missbrauchte es dort während mehreren Stunden schwer. Noch am selben Tag wurde er verhaftet. Das Solothurner Obergericht sprach ihn wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Kinder schuldig und verhängte die kleine Verwahrung, also eine stationäre Massnahme hinter Gittern.

Doch laut «Tages-Anzeiger» schlugen die Therapien bei William W. nicht an. Konsequent habe er seine pädophilen Neigungen bestritten und jegliche Behandlung verweigert. Gerade wegen dieser Renitenz konnte die kleine Verwahrung im September 2016 nicht verlängert werden. William W. wird unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen.

Wie verstiess William W. gegen die Auflagen?

Keine drei Monate war William W. in Freiheit, als er schon das erste Mal gegen die Auflagen verstiess. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, ermahnte ihn das Solothurner Amt für Justizvollzug, weil er bei seiner Freundin statt im geschützten Wohnheim schlief. Zudem habe er seine Fussfessel nicht richtig aufgeladen, weshalb das GPS-Signal unterbrochen gewesen sei. Die Behörden hätten mit Konsequenzen gedroht, sollte W. weiter die Auflagen verletzen.

Doch nichts geschah. Auch nicht, als W. zwei Monate nach dem ersten Vorfall wieder nicht geortet werden konnte. Drei Tage lang erhielten die Behörden kein GPS-Signal von seiner Fussfessel. W. liess auch Drogen- und Alkoholtests sausen und tauchte nicht bei den Terminen mit seinen Therapeuten und Bewährungshelfern auf. Die Justiz mahnte ihn immer wieder, die angedrohte Verwahrung blieb aus.

Ein Jahr nach seiner Haftentlassung durfte William W. alleine in einem Mansardenzimmer in Zofingen AG wohnen. Als er ein Gesuch stellte, seine Fussfessel für vier Tage auszuziehen, weil er mit seiner Kirchgemeinde nach Brüssel fahren wolle, wurde dieses abgelehnt. Doch wieder soll sich W. nicht an die Regeln gehalten haben. Wie es in der Recherche vom «Tages-Anzeiger» heisst, soll er trotzdem nach Brüssel gereist sein und die Fussfessel ausgeschaltet haben.

Ähnlich ging es weiter. Als sich William W. im Sommer 2018 wieder an Kindern zu vergehen begann, war er vom Kanton Solothurn bereits 13 Mal gemahnt worden, weil er gegen Auflagen verstossen hatte. Zudem lag zu diesem Zeitpunkt schon das neue und alarmierende Gutachten des Psychiaters auf dem Tisch. Erst im November 2018 wurde William W. verhaftet, nachdem er sich an einem Achtjährigen vergangen haben soll. In den Monaten davor soll er vier weitere zwischen Fünf- und Dreizehnjährige missbraucht haben.

Wie geht es jetzt weiter mit William W.?

Das Innendepartement des Kantons Solothurn beantragte nach der Verhaftung von William W. die Verwahrung. Laut «Tages-Anzeiger» schrieb die Behörde, man könne mit dem Vollzug in Freiheit die nötige Überwachung und Kontrolle von W. nicht gewährleisten. Ein Prozesstermin steht noch aus.

Sich selbst stellte die Solothurner Regierung gute Noten aus. Ein Bericht von externen Experten habe gezeigt, dass die Behörden korrekt gearbeitet hätten. Der vollständige Bericht blieb allerdings unter Verschluss. Der geheime Untersuchungsbericht, der nun dem «Tages-Anzeiger» zugespielt wurde, zeichnet aber ein anderes Bild. Er zeigt auf, wie die Behörden den Wiederholungstäter monatelang gewähren liessen und keine Massnahmen ergriffen – auch nicht, als W. gegen sämtliche Auflagen verstiess. (sar)

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151 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gimmi
07.02.2020 11:59registriert Juli 2015
Können eigentlich verantwortliche Stellen / Personen bei solchem Fehlverhalten bestraft werden? Und wird dies auch gemacht? Wie kann man seine Arbeit so ungewissenhaft erledigen?
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azoui
07.02.2020 12:01registriert Oktober 2015
<>

Ja klar, sehe ich nach diesem Artikel auch so.
/ironie off
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Thomas Rothen
07.02.2020 12:10registriert März 2016
Einfach nur entsetzt, wenn ich sowas lese... 😥
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