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Bundespräsidentin Sommaruga: «Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reist, verliert er den Flüchtlingsstatus»

Bundespräsidentin Sommaruga: «Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reist, verliert er den Flüchtlingsstatus»

09.09.2015, 17:0609.09.2015, 17:10
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Bei den Beratungen zur Asylreform gaben am Mittwoch auch Berichte über Eritreerinnen und Eritreer zu reden, die in ihr Heimatland reisen. Ratsmitglieder verlangten von Justizministerin Simonetta Sommaruga Auskunft dazu.

Die SVP schlug vor, im Asylgesetz zu verankern, dass das Asyl erlischt, wenn Flüchtlinge freiwillig in den Staat reisen, in welchem sie Verfolgung geltend gemacht haben. Justizministerin Sommaruga betonte, das sei bereits heute geltendes Recht. Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reise, verliere er den Flüchtlingsstatus.

Reisen ja, aber nicht ins Heimatland

Anerkannte Flüchtlinge dürften grundsätzlich reisen, aber nicht in ihr Heimatland. Sonst werde ihnen der Flüchtlingsstatus aberkannt. Wenn Flüchtlinge allerdings lange in der Schweiz seien und eine Niederlassungsbewilligung hätten, könnten sie den Flüchtlingsstatus zurückgeben und in der Folge frei reisen.

Als Beispiel nannte Sommaruga Personen aus Ungarn und Tschechien, die in den 1950er Jahren als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen waren und heute in ihre Heimatstaaten in die Ferien fahren. Es gebe auch Eritreerinnen und Eritreer, die sehr lange in der Schweiz seien, gab Sommaruga zu bedenken.

Asylgesetz
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Ausnahmefälle

Im Rat wurde darauf hingewiesen, dass manche Eritreer vor einem früheren Regime geflohen seien und vom heutigen nicht verfolgt würden. Hätten diese eine Niederlassungsbewilligung, könnten ihnen Reisen nicht untersagt werden. Jene, die durch das heutige Regime bedroht seien, würden nicht nach Eritrea reisen, hiess es.

Anders als anerkannte Flüchtlinge sind Asylsuchende bei Reisen generell stark eingeschränkt, nicht nur bei Reisen ins Heimatland. Sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen reisen, ins Heimatland etwa bei Todesfällen.

Reisebewilligungen würden jedoch selten erteilt, sagte Sommaruga. Im Jahr 2013 habe das Staatssekretariat für Migration 16 Reisedokumente für Asylsuchende ausgestellt. Im Jahr 2014 seien es 30 Dokumente gewesen. Dass auch schon Reisen ohne Bewilligung stattgefunden haben, schloss Sommaruga nicht aus. Hier stelle sich die Frage, ob die Reise dem Betroffenen nachgewiesen werden könne, hielt sie fest. (whr/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Angelo C.
09.09.2015 17:11registriert Oktober 2014
Selten so gelacht : Die urlaubswilligen Eriträer reisen bekanntlich per Flugzeug in einen (erlaubten) Nachbarstaat, um dann auf dem hierzulande nicht verifizierbaren Landweg ihre Heimat zu entern 😑!
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